Wie versprochen schauen wir uns noch einige Interessante Aspekte des Strukturmodells, in einer Blogreihe an.
Inhaltsverzeichnis:
- Die strukturierte Informationssammmlung SIS®
- Was ist zu beachten?
- Beispiel für Kontextübergreifend
- Beispiel für Kontextspezifisch
Lesezeit: 3 Minute / 430 Wörter
Die strukturierte Informationssammmlung SIS®
Beginnen tuen wir mit einem ganz zentralen Element, nämlich der SIS®, der strukturierten Informationssammmlung. Die Themenfelder, die wir darin finden zur fachlichen Einschätzung der Situation der Pflegebedürftigen durch die Pflegefachkraft, lehnen sich entsprechend dem aktuellsten Stand der Wissenschaft an die Bezeichnungen der Module des neuen Begutachtungsinstrumentes an!
Ein schöner Nebeneffekt davon, ist natürlich dass innerhalb der Umstellung entlang der veränderten Perspektive der Begutachtungssystematik hierin auch bei der Einführung des Strukturmodells unterstützt wird.
Was ist zu beachten?
Zu beachten ist aber dennoch, dass beide unterschiedliche Funktionen haben. Das neue Begutachtungsinstrument – als ein Bestandteil der Begutachtungsrichtinie- soll das Ausmaß der Selbstständigkeit zum Zweck der Einstufung in einen Pflegegrad in einer kontextübergreifenden Weise erfassen.
Die SIS® liefert notwendige Informationen in Bezug auf den individuellen kontextspezifischen Hilfe-und Unterstützungsbedarf, um eben die Pflege und Betreuung zu konkretisieren.
In der Grafik, sehen Sie einmal beide im Vergleich nebeneinander.
Beispiel für Kontextübergreifend
Ein Beispiel für den Begriff „Kontextübergreifend“:
„Im Modul 4 (Selbstversorgung) des Begutachtungsinstrumentes wird erfasst, inwiefern die pflegebedürftige Person selbstständig in der Lage ist, Nahrung und Getränke zu sich zu nehmen. Dies erfolgt sogar dann, wenn die Person beispielsweise ausschließlich über eine PEG ernährt wird.
Im Modul 1 (Mobilität) des Begutachtungsinstrumentes wird erfragt, ob die pflegebedürftige Person Treppen steigen kann-unabhängig davon, ob sie zu Hause lebt oder in einer Pflegeeinrichtung.“ (Aus: Dokumentieren mit dem Strukturmodell 2019)
Beispiel für Kontextspezifisch
Ein Beispiel für den Begriff „Kontextspezifisch“:
In der stationären Pflegeeinrichtung ist die Frage, ob die pflegebedürftige Person Treppensteigen kann überhaupt nicht relevant, da die Pflegeeinrichtung behindertengerecht eingerichtet ist, d.h. es einen Aufzug gibt und Niemand Treppen steigen muss. In der Häuslichkeit kann es sehr entscheidend sein, ob die Pflegebedürftige Person die Treppen ins Obergeschoss, zum Schlafzimmer alleine bewältigen kann oder das Haus entsprechend umgeräumt werden muss.
Einschätzung der Pflegefachkraft im Themenfeld 2 der SIS®: Frau B. hat kein Geh-Stehvermögen mehr, sie führt keine Lageveränderungen mehr durch, verharrt in ein und derselben Position. Sitzstabilität stundenweise erhalten. Aus diesen Informationen in der SIS® können sich z.B. folgende Maßnahmen ableiten lassen: regelmäßige Druckentlastung, Mobilisation/Bewegungsförderung im Pflegerollstuhl für max. 2 Std. pro Tag“ ((Aus: Dokumentieren mit dem Strukturmodell 2019).
Soweit hier die Beispiele, die deutlich machen, dass der Synergieeffekt vorhanden ist, aber dennoch deutlich unterschieden werden muss in eben Kontextspezifisch und Kontextübergreifend.
Ich hoffe damit hatten Sie schon den ersten kleinen Einblick /Aha Effekt in dieser Woche. (Vertiefungen zur Strukturierten Informationssammlung im E-learningkurs)
Eine schöne Woche
Ihre Lisa Ruchnewitz