Der Einrichtungseigene Eigenanteil (EEE oder EA) in Pflegeheimen – was ist das und wie wird er berechnet?

Der Einrichtungseigene Eigenanteil (EEE oder EA) in Pflegeheimen - was ist das und wie wird er berechnet?

Was ist der EEE?

Mit dem Pflegestärkungsgesetz vom 1.1.2017 wurde der Einrichtungseigene Eigenanteil eingeführt, um zu vermeiden, dass der Eigenanteil für die Pflege, Betreuung und Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen ab dem 01.01.2017 steigt, wenn sich der Pflegegrad erhöht. Nun wird für jedes Pflegeheim ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EA oder EEE genannt) ermittelt. Das bedeutet, dass alle pflegebedürftigen Bewohner des Heimes in den Pflegegraden 2 bis 5 den gleichen Eigenanteil bezahlen werden.

Wichtig zu wissen ist hierzu vorher noch, dass der EEE und die Pflegesätze nur für die Leistungen der Pflegeversicherung berechnet werden und Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten (die sogenannten Hotelkosten) bleiben unberührt von dieser Regelung und müssen wie bisher vom Bewohner selbst gezahlt werden.

Die Leistungen der Pflegekasse seit dem ersten Januar 2017 sieht wie folgt aus:

Pflegegrad –  Pflegesatz

1                     125 Euro

2                     770 Euro

3                     1262 Euro

4                     1775 Euro

5                     2005 Euro

Die alte Pflegestufe wird um eine Ziffer erhöht, woraus der neue Pflegegrad resultiert.

Ein Bewohner in einem Pflegeheim mit Pflegestufe II wird in den Pflegegrad 3 übergeleitet. Eine Bewohnerin mit Pflegestufe I in Pflegegrad 2.

Wie sieht dies nun konkret aus in Bezug auf den EEE? Vereinfacht gesagt, werden die Pflegesätze aller Bewohner an alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich verteilt.

Bewohner  –  Pflegegrad  –  Pflegekosten  –  Leistungen Pflegekasse  –  Pflegekostenanteil

1                                    2                      1520 Euro                    770   Euro                                     750                     

2                                    4                      2275 Euro                  1775 Euro                                      500

3                                    5                      2405 Euro                  2005 Euro                                      400

Hinweis:

Im obigen Beispiel läge der Eigenanteil in der Pflegestufe I (also den zukünftigen Pflegegraden 2 oder 3) um 250 € über dem bisherigen. Das führt dazu, dass die Pflegeversicherung neben ihrem Leistungsbetrag in den Pflegegraden 2 (71520 Euro70 € ab 01.01.2017) und 3 (1262 € ab 1.1.2017) zusätzlich den Differenzbetrag in Höhe von 250 € übernimmt.

Dies ist natürlich eine sehr vereinfachte Darstellung der Rechnung, aber um das Konzept zu verstehen erst einmal nützlich.

Im Folgenden gibt es noch zwei Links von Seiten, wo die Rechnung in der Gesamtheit im Überblick zu finden ist.

https://www.stiftung-patientenschutz.de/uploads/Eigenanteil_stat_Pflege_2017.pdf

http://www.fokus-pflegerecht.de/einrichtungseinheitlicher-eigenanteil-berechnungsschritte/

 

Kommentar verfassen

Scroll to Top

In Zukunft keinen Blogartikel mehr verpassen

Wir helfen Ihren gerne Ihre Pflegewissen zu verteifen und Ihre Ziele zu erreichen. Hinterlassen Sie unten Ihre Emailadresse und wir senden Ihnen regelmäßig unserer Newsletter mit aktuellen Informationen aus der Welt der Pflege.

Premium Mitgliedschaft

30 Tage kostenlos.

Kostenlos Registrieren