Es war ein hitziges Thema, das von Anfang an viel Aufsehen erregte: die Corona-Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
Wir erinnern uns:
Beschlossen durch den Bundestag Ende 2021 und in Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes definiert wurde die Impfpflicht mit dem notwendigen Schutz für gefährdete Gruppen wie ältere und vorerkrankte Menschen begründet. Ab März vergangenen Jahres hieß es somit für alle, die für Pflegedienste, in Kliniken oder Praxen arbeiten, eine vollständige Corona-Impfung nachzuweisen. Wer dies nicht tat, der konnte mit einem Tätigkeitsverbot oder Bußgeld rechnen. Konnten bereits beschäftigte Personen den erforderlichen Nachweis bis zum 15.03.2022 nicht erbringen, so hatte die Einrichtungsleitung die Pflicht, das Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen, ansonsten drohte ihr wiederum ein Bußgeld. Die beschäftigte Person wurde daraufhin vom Gesundheitsamt aufgefordert, den Impfnachweis innerhalb einer gewissen Frist vorzulegen. Ansonsten wurde ihr ein Bußgeld auferlegt. Außerdem konnte die Behörde ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot gegen diese Person aussprechen und auch hierfür ein Zwangsgeld auferlegen, wenn dagegen verstoßen wurde.
In der nun möglichen Rückschau hört sich das sehr streng an. Und wir erinnern uns, wie sehr uns diese Auflagen beschäftigt haben und wie viele Gemüter dieses Thema bewegte.
Nun ist diese sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 31.12.2022 ausgelaufen. Der Grund der ehemals strengen Auflagen, nämlich die „Gefährdung vulnerabler Gruppen“ durch die Impfung zu verringern ist nicht mehr gegeben. Die Corona-Variante BQ.1.1, so ist die Bezeichnung der derzeitigen Variante, breitet sich immer weiter aus und stellt eine mehr oder weniger komplett immunevasive Variante dar. Immunevasiv bedeutet, dass diese Variante an der Immunabwehr vorbeigeht und mehr Menschen, trotzdem sie geimpft oder genesen sind, an Corona erkranken. Die Impfung schütze nun noch weniger davor, das Virus zu übertragen. Es gibt also eine medizinische Begründung für die Aufhebung der Impfpflicht.
Wie viele Impfpflicht-Verstöße hat es gegeben?
Nun interessiert es doch, wie viele Impfpflicht-Verstöße es denn eigentlich gegeben hat und wie viele Menschen, die gegen diese Pflicht verstießen, geahndet wurden.
Laut tagesschau.de gab es an die 270.000 Verstöße. Die „Welt am Sonntag“ ermittelte dies per Umfrage bei allen 16 Landesregierungen unserer Bundesländer. Davon seien in 8250 Fällen Sanktionen verhängt worden sein, für 6975 davon wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, lediglich die Differenz musste sich einem Tätigkeitsverbot beugen.
Laut dieser Auswertung meldetet Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen den Gesundheitsämtern 268.889 Mitarbeiter:innen, die über keinen gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis verfügten. Die meisten Verstöße gegen die Impfpflicht seien mit 62.184 in Bayern registriert worden, die zweitmeisten in Sachsen mit 45.257. Sieben Länder hätten in dieser Umfrage angegeben, kein einziges Bußgeldverfahren eingeleitet zu haben. Die Gesundheitsämter hatten hier vermutlich einen Ermessensspielraum. Diesen Ermessensspielraum zu nutzen, indem man den Impfpflichtverstoß nicht meldet, könnte man als Milde interpretieren. Vielmehr hatte es aber wohl einen pragmatischen Grund, denn es war klar, dass die Sanktionen die sowieso schon schlechte Personalausstattung in Krankenhäuser und Pflegeheimen noch mehr verschlechtern würden.
Laut Statistischem Bundesamt arbeiten in Deutschland erhebliche 5,8 Millionen Menschen im Gesundheitswesen. Sicherlich haben die meisten davon impfen lassen beziehungsweise sich der Impfpflicht gefügt. Aus der Politik gab es nach der Umfrage kritische Stimmen, die die inkonsequente Umsetzung der Corona-Impfpflicht kritisierten. Es gab auch eine Forderung, nun im Nachgang zu analysieren, warum das vormals geltende Recht so spärlich durchgesetzt wurde. Ungerecht sei es auch denjenigen gegenüber, die tatsächlich ein Tätigkeitsverbot erhalten hatten.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz, die die Corona-Impfpflicht durchweg kritisierte, war für ein bundesweit geltendes, tägliches Testen eingetreten. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass die Erwartungen der Befürworter der Impfpflicht nicht erfüllt werden können, denn auch Geimpfte geben das Virus weiter und bleiben damit ein Risiko im Kontakt mit alten, kranken und pflegebedürftigen Menschen. Viele Bundesländer und Gesundheitsämter hätten wohl die fehlende Wirksamkeit dieses Impfgesetzes erkannt und Fristen häufig verlängert, um damit Sanktionen so lange wie möglich rauszuzögern oder gar nicht zu vollstrecken.
Das ist also ein Teil der Erfahrungen, die wir mit der Impfpflicht gesammelt haben. Hoffen wir, dass diese einmalig sind!