Entlassmanagement – Fluch und Segen zugleich

Entlassmanagement - Fluch und Segen zugleich

Eigentlich sollte schon 2015 ein Gesetz verabschiedet werden, was den Übergang von Krankenhauspatienten in die Häuslichkeit sichert (Medikamentöse Versorgung, Betreuung und alles was benötigt wird).

Da keine Einigkeit zwischen der deutschen Krankenhaus Gesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem GKV Spitzenverband zu allen Vertragsgegenständen gefunden werden konnte, hat das Bundesschiedsamt am 30.10.2016 über den Rahmenvertag Entlassmanagement entschieden.

Im Ergebnis wurden Vertragsinhalte festgesetzt, die den Anspruch der Versicherten auf ein Entlassmanagement gegenüber dem Krankenhaus sowie auf Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken- bzw. Pflegekasse umsetzen. Der Vertrag tritt zum 01.7.2017 in Kraft. Durch die noch bestehenden Uneinigkeiten, ist ein Verschieben auf den 1.10.2017 wahrscheinlich.

Was das bedeutet, wird immer noch heiß diskutiert. Die deutsche Krankenhaus Gesellschaft bezeichnen das ganze gerne als “bürokratischen Supergau”.

Nach Ansicht des GKV Spitzenverbandes werden jedoch mit der Entscheidung des Bundesschiedsamtes Patienten künftig nach einem Krankenhausaufenthalt lückenloser und damit auch besser versorgt. Die Entlassung aus dem Krankenhaus werde damit zielgerichteter geplant und der Übergang zum weiter behandelnden Arzt oder der nächsten Versorgungseinrichtung erleichtert.

Die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft dagegen zitiert folgendes:

„Das Schiedsamt habe das Entlassmanagement zu einem bürokratischen Monster für die Krankenhäuser gemacht, klagen die Klinikvertreter. Entgegen der gesetzlichen Vorgaben hätten Krankenkassen und Kassenärzte mit ihrer absoluten Mehrheit durchgesetzt, dass nunmehr jeder Patient in ein formales Entlassmanagement einbezogen werden müsse – unabhängig davon, ob tatsächlich Bedarf besteht, kritisierte die DKG. Zu diesem formalen Entlassmanagement gehörten Aufklärungsgespräche und das Ausfüllen von zwei Formblättern, mit der Möglichkeit des Patienten, datenschutzrechtliche Einwände zu erheben. Das bedeute 38 Millionen Blatt Papier und rund 50.000 Zwangsregistrierungen von Krankenhausärzten im KV-System, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Den Zeitaufwand bezifferte er auf mindestens 50 Millionen Minuten Arbeitszeit, das entspreche circa 100.000 Arbeitstagen“ (https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de, 15.6.2017: 18:37 Uhr)

Anhand von schriftlichen Standards wird der voraussichtliche Bedarf der nach Krankenhaus Behandlung erforderlichen Anschlussversorgung durch ein multidisziplinäres Team festgestellt. So können dann die notwendigen Anschlussbehandlungen frühzeitig geplant und eingeleitet werden und der weiterbehandelnde Arzt oder die weiterversorgende Einrichtung kontaktiert und informiert werden.

Für das Entlassmanagement holt sich das Krankenhaus von den Patienten nach erfolgter Information über das Prozedere eine schriftliche Einverständniserklärung ein.

Wenn die Erfordernisse geprüft sind, sind Bestandteil des Entlassmanagements ggf. auch die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, von häuslicher Krankenpflege oder Soziotherapie, damit eine nahtlose Versorgung von bis zu sieben Tagen sichergestellt ist. Auch die Arbeitsunfähigkeit, kann durch einen Krankenhausarzt für diesen Zeitraum festgestellt werden. Die Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln oder Soziotherapie und das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen waren bisher niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten vorbehalten.

Bei den Krankenkassen und in den Krankenhäusern gibt es eine Ansprechpartnerregelung um eine gute Kommunikation zu gewährleisten.

Die für die Umsetzung des Rahmenvertrages notwendigen Vorbereitungen, wie z. B. die Gewährleistung der Ansprechpartnerregelung, die Vergabe lebenslanger Arztnummern und versorgungsspezifischer Betriebsstättennummern, die Bereitstellung von Verordnungsvordrucken und zertifizierter Software, stellen einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand dar, der insbesondere von der DKG kritisiert wird.

Der Hauptkritikpunkt ist, dass die Regelung für alle Patienten besteht, egal ob Bedarf besteht oder nicht. Das bedeutet, dass jeder Anspruch auf ein Assessment hat. Dieses Assessment ist ein formaler Prozess, mit einem Informationsgespräch und zwei Formblättern in denen der Patient der Weitergabe seiner Daten zustimmen muss.

Nach Ansicht der DKG würde es ausreichen, nur diejenigen Patienten einem Assessment zu unterziehen, die einen Bedarf haben.

Fakt ist, dass ein Entlassmanagement für Krankenhauspatienten definitiv Versorgungslücken schließt und der Prozess eine sinnvolle Ergänzung darstellt und Übergänge erleichtert. Über die Art und Weise der Ausgestaltung lässt sich tatsächlich streiten, da wir es ja aus anderen Bereichen der Pflege kennen und es eine lange Zeit zu bürokratischem Mehraufwand kam, der besonders den Bewohnern im Altenheim zeittechnisch nicht zu Gute kam. Die Sorge der Ärzte, dass es zu Lasten der direkten Versorgung der Patienten kommen könnte, ist nachvollziehbar.

Die Pflege ist mit der SIS (strukturierten Informationssammlung) ja auch ein Stück aus dem großen bürokratischen Aufwand, mit noch einer Checkliste und noch einem Assessment und noch einem weiteren Bogen, um irgendetwas einzuschätzen  wieder zurück gerudert, um mehr Zeit für die direkte Pflege der Bewohner zu haben.

Vielleicht lässt sich über die Zeit ja auch beim Entlassmanagment ein Kompromiss finden und die Ausgestaltung wird sich letztendlich auch erst in der direkten Anwendung wirklich beurteilen.

 

Den kompletten Rahmenvertrag finden Sie hier:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/krankenhaeuser/entlassmanagement/KH_Rahmenvertrag_Entlassmanagement_2016.pdf

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