Expertenstandard akuter Schmerz – Umsetzung in einer Verfahrensanweisung

Tipps zur Verfahrensanweisung bei akuten Schmerzen - Pflegetipps

Die Weltschmerzorganisation International Association for the Study of Pain (IASP) definiert Schmerz als „ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das mit aktueller oder potentieller Gewebeschädigung verknüpft ist oder mit Begriffen einer solchen Schädigung beschrieben wird.” Entscheidend ist: Akuter Schmerz, der Warner und Schützer, verschwindet wieder, sobald die Ursache geheilt ist.

 

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Grundlagen des pflegerischen Schmerzmanagements
  2. Verfahrensanweisung in der Pflege
  3. Schmerzbeobachtung
  4. Auf die Dokumentation achten!

Lesezeit: 3 Minute / 752 Wörter

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Tipps zur Verfahrensanweisung bei akuten Schmerzen

 

Grundlagen des pflegerischen Schmerzmanagements

Das oberste Ziel der Maßnahmen zum pflegerischen Schmerzmanagements ist die größtmögliche Minderung der Schmerzintensität sowie die Vorbeugung von Schmerzen. Dabei ist stets darauf zu achten, dass die Lebensqualität nicht aufgrund von Schmerzen eingeschränkt wird. Wenn Bewohner/Patienten/Klienten ihre Schmerzen mitteilen, oder die Pflegefachkraft merkt, dass es an bestimmten Körperstellen zu Schmerz und Körperreizungen kommt, muss eine Schmerztherapie eingeleitet werden. Hierdurch sollen physische und psychische Funktionsstörungen vermieden werden, sowie (besonders wichtig) der Chronifizierung vorgebeugt werden. Grundlage unseres pflegerischen Handelns ist der Expertenstandard zum pflegerischen Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen nach dem DNQP.

 

Verfahrensanweisung in der Pflege

Überlegungen zur Umsetzung in einer Verfahrensanweisung

  1. Erst einmal sollten die zuständigen Personen geklärt werden (dies könnten z.B sein: Verantwortliche Pflegefachkraft, stellvertretende verantwortliche Pflegefachkraft und Pflegedienstleitung)
  2. Im Anschluss sollte in einer Verfahrensanweisung der Gesamtvorgang unter folgenden Überlegungen beschrieben werden:
  • Um die einwandfreie Behandlung und pflegerischen Maßnahmen zur Abmilderung des Schmerzes herbeizuführen, sollten alle Mitarbeiter über ein eminentes Fachwissen zu Schmerzentstehung, -einschätzung und –prophylaxe haben. Zudem sollten den MA sowohl medikamentöse- als auch nicht medikamentöse- Maßnahmen zur Schmerzlinderung sowie etwaige Nebenwirkungen bekannt sein (Hinweis dazu wie dies gewährleistet ist und wo der Nachweis zu finden ist)
  • Prozedere des Erstgespräches und des Verlaufs sollte mit bedacht werden, z.B. in folgender Form: „Schon beim Erstgespräch erkundigt sich die jeweilige Pflegefachkraft über bestehende Schmerzen, bzw. Schmerzbedingte Probleme. Insbesondere stützen wir uns hierbei auf die Selbsteinschätzung des Bewohners. Wenn festgestellt wurde, dass der Bewohner über Schmerz disponiert, schätzen wir im Rahmen des Pflegedokumentations-Computerprogramm ein, ob es sich beim den Schmerzen um einen akuten, d.h. neu auftretenden Schmerz oder um aktuell vorhandenen anhaltende, bzw. rezidivierende chronische Schmerzen handelt“. ACHTUNG: Dies ist ein mögliches Beispiel, es muss auf Ihre Einrichtung angepasst werden!
  • Überlegungen dazu, wie das Prozedere bei Feststellung eines akuten Schmerzes aussehen soll. (z.B. Ausfüllen eines ausführlichen Schmerzverlaufsprotokolls mit genauer Lokalisation des Schmerzes, Schmerzqualität, Schmerzverlauf, Ausdruck und Begleitsymptome. Wird eine Skala genutzt? Besonderer Augenmerk auf Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit um die evtl. Medikation präzise anpassen zu können.
  • Überlegung wie das Vorgehen ist, wenn keine Befragung des Bewohners erfolgen kann also eine Fremdeinschätzung erfolgen muss.(z.B. Systematische Beobachtung des Bewohners durch MA und Befragung der Bezugspersonen)
  • Überlegung wie mit den Ergebnissen der systematischen Schmerzeinschätzung umgegangen wird und welche Maßnahmen möglich sind. (z.B exemplarisch: Die Ergebnisse der systematischen Schmerzeinschätzung stellen wir dem behandelnden Arzt des Bewohners zur Verfügung und planen gemeinsam mit ihm, dem Bewohner und ggf. weiteren an der Versorgung Beteiligten das weitere Vorgehen, notwendige Maßnahmen und Prophylaxen. Hierzu gehören beispielsweise auch nicht-medikamentöse Maßnahmen, wie z.B. entlastende Lagerungen, Kälte-, Wärmebehandlung, Musik zur Entspannung. Zu Beginn einer Schmerztherapie achten wir insbesondere darauf mit unseren Bewohner/Kunden/Patienten realistische Ziele über die zu erreichende Schmerzlinderung und -intensität zu vereinbaren, z.B. größtmögliche Lebensqualität in Ruhe, bei Belastung soll die Schmerzintensität nur so hoch sein, dass unser Bewohner bestimmte Aktivitäten noch durchführen kann.“)
  • Weiter müssen Überlegungen stattfinden zur Neueinstellung oder Anpassung der medikamentösen Therapie
  • Angaben über das allgemeine Vorgehen zur Einschätzung: (BEISPIEL:

 

Schmerzbeobachtung

Darüber hinaus erfolgt bei allen unseren Bewohnern bei jeder pflegerischen Handlung eine Schmerzbeobachtung. Wichtig ist uns beim Management von akuten Schmerzen die Verlaufskontrolle, denn nur so können wir Veränderungen, Nebenwirkungen einer Schmerztherapie, Unter- oder Überdosierung sowie den Erfolg und das Greifen einer Schmerztherapie beurteilen. Die Häufigkeit der erneuten Einschätzung ist abhängig vom Zustand und dem Verhalten unseres Bewohners. In der stationären Pflege empfiehlt der Expertenstandard Abstände von 8 Stunden. Die Überprüfung des Behandlungserfolgs für i.V. Applikationen soll nach Meinung der Experten nach 30 Minuten und bei einer oralen Medikamentengabe nach 60 Minuten erfolgen. Daneben sollte eine Überprüfung immer dann erfolgen, wenn

1)         eine neue Schmerzäußerung vorliegt oder

2)         eine möglicherweise schmerzverursachende Prozedur erfolgt oder geplant ist oder

3)         die Linderung der Schmerztherapie ausbleibt.

 

Auf die Dokumentation achten!

BEACHTE: Alle geplanten und durchgeführten Maßnahmen werden kontinuierlich dokumentiert. Die Effektivität der verschiedenen Maßnahmen beurteilen unsere Mitarbeiter bei jedem pflegerischen Einsatz. Unsere Feststellungen dokumentieren wir in der Pflegedokumentation insbesondere im Formular Schmerzverlaufsprotokoll nachvollziehbar, fachgerecht und vollständig eingetragen und wird verbindlich von allen Mitarbeitern angewandt.

Nun sollten noch alle mitgeltenden Unterlagen aufgeführt werden.

Dies ist ein Beispiel, was beim Erstellen einer Verfahrensanweisung alles mit zu beachten ist. Voraussetzung ist natürlich eine vorangegangene Schulung zum entsprechenden Expertenstandard.

 

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