Dekubitusprohylaxe – Erstellen einer Verfahrensanweisung

Allgemeines zum Dekubitusprohylaxe Standard - Erstellen einer Verfahrensanweisung

In der Reihe der „Hilfen zur Erstellung einer Verfahrensanweisung“, ist dies nun vorerst der letzte Beitrag zu den Expertenstandards. Intensivere Schulung zum Thema, ist über unsere Webinare, Inhouse-Schulungen oder Weiterbildungen möglich.

 

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Allgemeines zum Dekubitusprohylaxe Standard
  2. Überlegungen zur Erstellung einer Verfahrensanweisung
  3. Überlegungen zur Erstellung einer Verfahrensanweisung

Lesezeit: 3 Minute / 637 Wörter

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Allgemeines zum Dekubitusprohylaxe Standard 

Dieser Standard ist der aktuellste und zuletzt aktualisierte und somit sollte die Umsetzung mit den Veränderungen durch eine Verfahrensanweisung gesichert werden! Dies ist auch ganz explizit dem Expertenstandard selbst zu entnehmen!
Überlegungen die dazu zu treffen sind und einige Beispiele zur Umsetzung folgen.

Ein Dekubitus ist eine chronische Wunde, die sehr unterschiedliche Größen erreicht und von den oberflächlichen Hautschichten über die tiefer liegenden Bindegewebsschichten bis hin zum Knochen reichen kann. Ein Dekubitus ist keine eigenständige Krankheit, sondern resultiert aus Faktoren wie beispielsweise Immobilität, schlechtem Allgemeinzustand oder Reibungskräften und Druck. Grundlage des professionellen Handelns ist der nationale Expertenstandard zur Dekubitusprophylaxe. (Aktualisierung 2017)

 

Ziel des Dekubitusprohylaxe Standards

Ziel aller Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe ist es, durch eine rechtzeitige Einschätzung der individuellen Risikofaktoren und eine systematische Risikoerfassung, Information und Beratung der Bewohner/Patienten/ Klienten und deren Angehöriger sowie eine gemeinsame Maßnahmenplanung und -durchführung die Entstehung von Dekubitalgeschwüren zu vermeiden. Großen Wert sollte hierbei auf strukturierte und fachgerechte Zusammenarbeit und Kooperation der an der Versorgung beteiligten Personen gelegt werden.

 

Überlegungen zur Erstellung einer Verfahrensanweisung

Auch hier sollten als erstes die zuständigen Personen benannt werden, wie z.B.: Verantwortliche Pflegefachkraft, stellvertretende verantwortliche Pflegefachkraft und Pflegedienstleitung etc.

 

Im Weiteren sollte in der Verfahrensanweisung das Vorgehen genauestens beschrieben werden und Voraussetzungen sollten festgehalten werden.

  • Wie wird dafür gesorgt, dass die Mitarbeiter auf dem Neusten pflegewissenschaftlichen Stand sind z.B. „Alle Mitarbeiter verfügen über Beratungskompetenz und aktuelles Wissen zur Dekubitusentstehung, zur Einschätzung eines Dekubitusrisikos sowie über notwendige Kenntnisse zu haut- und gewebeschonenden Bewegungs-, Lagerungs- und Transfertechniken. Das Wissen unserer Mitarbeiter wird laufend durch gezielte Fortbildung und Vorhalten aktueller pflegefachlicher Literatur aktualisiert.“
  • Wie wird das Dekubitusrisiko der Bewohner/Patienten/Klienten erfasst und wie und wann erfolgt die Einschätzung?
  • Wo wird die pflegefachliche Einschätzung festgehalten und in welcher Form?
  • Wie sieht die Hilfsmittelversorgung aus (was genau wird vorgehalten und wie ist das Prozedere?
  • Wie wird gewährleistet, dass alle an der Versorgung des Bewohners/Patienten/Kunden beteiligten über jeden einzelnen Versorgungsschritt informiert sind? Wo wird dokumentiert?
  • Worauf wird explizit bei der Bewegungsförderung geachtet und besonderen Wer gelegt?“ z.B, „Bei der Oberkörperhochlagerung unserer Bewohner achten wir auf eine korrekte Hüftabbeugung. Wenn bei dieser Lagerungsart die Hüftbeugung nicht mit der Bettabknickung übereinstimmt, nimmt die Dekubitusgefährdung extrem zu.“
  • Wie werden die Ressourcen des Bewohners/Patienten/Klienten mit einbezogen und welche Rolle spielen die Maßnahmen zur Förderung der Eigenbewegung?
  • Wie sind die Intervalle zur Bewegungsförderung/Druckentlastung geregelt und wie erfolgt die Motivation zur Eigenbewegung?
  • Inwiefern werden andere Prophylaxen mit ergänzt (BEISPIEL: „Bei jedem unserer dekubitusgefährdeten Bewohner beurteilen wir mit unserem pflegefachlichen Wissen, ob eine Exsikkosegefahr und/oder die Gefahr einer Fehlernährung vorliegen. Bei entsprechendem Risikopotenzial legen wir, sofern entsprechende Leistungen mit uns vereinbart sind, ein Ess- und Trinkprotokoll an. Anderenfalls beraten wir unseren Bewohner und seine Angehörigen nachweislich über notwendige Maßnahmen.“
  • In welchen Intervallen erfolgt die Beobachtung des Hautzustandes und wo wird diese dokumentiert?
  • Wer erarbeitet den Maßnahmenplan? Wie wird der Bewohner/Patient/Klient involviert?
  • In welchen Abständen und von wem wird die Effektivität der Maßnahmen beurteilt?
  • Wo findet sich die Verfahrensanweisung und wie wird die Anwendung gewährleistet.
  • Welche mitgeltenden Dokumente gibt es?

 

BEISPIEL: „Diese Verfahrensanweisung ist in der Pflegedokumentation der betroffenen Bewohner nachvollziehbar, fachgerecht und vollständig eingetragen und wird verbindlich von allen Mitarbeitern angewandt.“

BEACHTE: Alle geplanten und durchgeführten Maßnahmen werden kontinuierlich dokumentiert. Die Effektivität der verschiedenen Maßnahmen beurteilen unsere Mitarbeiter bei jedem pflegerischen Einsatz.

Dies ist ein Beispiel, was beim Erstellen einer Verfahrensanweisung alles mit zu beachten ist. Voraussetzung ist natürlich eine vorangegangene Schulung zum entsprechenden Expertenstandard.

Soweit die Überlegungen. Im Detail muss selbstverständlich jede Einrichtung Ihre eigenen Besonderheiten berücksichtigen. Dies kann nur eine Hilfestellung bieten, um anzufangen, eine Verfahrensanweisung zu erarbeiten.

 

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