Expertenstandard Sturzprophylaxe – Umsetzung einer Verfahrensanweisung – was ist zu beachten?

Expertenstandard Sturzprophylaxe - Umsetzung einer Verfahrensanweisung – was ist zu beachten?

Ein Sturz ist jedes Ereignis, bei dem der Betroffene unbeabsichtigt auf dem Boden oder auf einer anderen tieferen Ebene aufkommt“ (vgl. DNQP 2013). Stürze stellen insbesondere für unsere Bewohner/Patienten und Kunden ein hohes Risiko dar, denn sie gehen oftmals mit schwerwiegenden Einschnitten in die bisherige Lebensführung einher, die von Wunden und Frakturen über Einschränkung des Bewegungsradius infolge verlorenen Vertrauens in die eigene Mobilität bis hin zum Verlust einer selbstständigen Lebensführung reichen.

 

[box]

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was bedeutet Sturzprävention?
  2. Wann ist eine Sturzprophylaxe erfolgreich?
  3. Wichtige Fragen bei der Erstellung einer Verfahrensanweisung

Lesezeit: 2 Minute / 400 Wörter

[/box]

 

Expertenstandard Sturzprophylaxe – was bei einer Verfahrensanweisung zu beachten ist

 

Was bedeutet Sturzprävention?

Unter dem Begriff „Sturzprävention“ werden alle Maßnahmen zusammen gefasst, die entweder das Sturzrisiko reduzieren oder die Folgen eines Sturzes mildern. Darunter fallen beispielsweise die Beurteilung der Sturzrisikofaktoren, die Schulung von Bewohnern/Patienten/Kunden und ihren Angehörigen, die Kontrolle der Hör- und Sehfähigkeit sowie die Beratung zur Beseitigung potenzieller Unfallquellen. Grundlage des Handelns ist hierbei der nationale Expertenstandard zur Sturzprophylaxe in der Pflege.

 

Wann ist eine Sturzprophylaxe erfolgreich?

Die Sturzprophylaxe ist erfolgreich, wenn durch geeignete Maßnahmen zur Sturzprävention die Sturzhäufigkeit sowie die Sturzfolgen bei unseren Bewohnern so gering wie möglich gehalten werden. Ziel ist es somit, durch eine rechtzeitige Einschätzung der individuellen Risikofaktoren einem Sturz vorzubeugen. Es ist in diesem Zusammenhang darauf zu achten, dass allen an der Pflege Beteiligten sowohl das Sturzrisiko als auch die jeweils notwendigen und geplanten Maßnahmen zur Sturzprophylaxe bekannt sind und dass jeder Sturz dokumentiert und analysiert wird. Jegliche Form freiheitseinschränkender Maßnahmen zum Zweck der Sturzprophylaxe ist abzulehnen.

 

Wichtige Fragen bei der Erstellung einer Verfahrensanweisung

Wenn es nun darum geht, eine Verfahrensanweisung zu diesem Thema zu erstellen, sind folgende Aspekte und Fragen mit zu bedenken:

  1.  Wie wird das Wissen der Mitarbeiter evaluiert und aktualisiert?
  2.  Mit Hilfe von was, wird das aktuelle Sturzrisiko eingeschätzt? (Programm, Dokumentation, Skala?)
  3.  In welchen Abständen erfolgt diese Einschätzung?
  4.  Wie ist das Vorgehen, bei Feststellung eines Sturzes?
  5.  Gibt es ein Sturzereignisprotokoll und wenn ja, was wird darin genau festgehalten?
  6.  Wo und wann gibt es einen Transfer der Maßnahmen in die Pflegedokumentation?
  7.  Mitgeltende Dokumente?

 

Wenn Sie eine Verfahrensanweisung für Ihre Einrichtung erstellen wollen, müssen Sie sich mit diesen Aspekten beschäftigen und Ihre Antworten schriftlich fixieren. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie sich einmal eingehend mit dem aktuellen Expertenstandard beschäftigt haben.

Eine Möglichkeit hierfür, ist zum Beispiel eine Inhouseschulung für die gesamte Einrichtung. Oder Sie schauen sich die Webinaraufzeichnung unseres letzen Webinares zum Thema an: https://www.hoeher-akademie.online/2018/04/16/expertenstandard-sturzphrophylaxe/

 

Kommentar verfassen

Scroll to Top

In Zukunft keinen Blogartikel mehr verpassen

Wir helfen Ihren gerne Ihre Pflegewissen zu verteifen und Ihre Ziele zu erreichen. Hinterlassen Sie unten Ihre Emailadresse und wir senden Ihnen regelmäßig unserer Newsletter mit aktuellen Informationen aus der Welt der Pflege.

Premium Mitgliedschaft

30 Tage kostenlos.

Kostenlos Registrieren