Pflege fragt: Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)?

Modelle und Theorien in der Pflege - Psychographisches Pflegemodell nach Böhm

Interview zum Thema „Gemeinsamer Bundesausschuss”

 

In diesem Interview steht Frau Dr. Klakow-Franck dem Gesundheits-und Krankenpfleger M.sc Stefan Schwark, Rede und Antwort das Thema „Gemeinsamer Bundesausschuss betreffend.

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Das Interview zum Nachlesen

„Hallo und herzlich willkommen auf dem YouTube-Kanal oder im Facebook-Account des DBfK Nordwest. Heute bin ich zu Gast im G-BA.- Im Gemeinsamen Bundesausschuss in Berlin und sitze hier mit Frau Dr. Klakow-Franck. Hallo. Vielen Dank, dass Sie sich heute für uns Zeit nehmen. Warum bin ich heute hier? Es geht natürlich auf unserem Kanal und in unserem Verband um Pflege. Und wir wollen heute einmal schauen was ist der G-BA? Und hat er vielleicht auch er etwas mit Pflege zu tun, was die Gesetzgebung in Deutschland angeht? Somit komme ich auch gleich zu meiner ersten Frage, Frau Dr. Klakow-Franck: Was ist der Auftrag des G-BA? Der Auftrag des G-BA wenn ich jetzt mal versuche, wortwörtlich aus dem Sozialgesetzbuch V zu zitieren, dann beschließen wir die Richtlinien, die für eine Gewähr der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Versorgung notwendig sind.

Das hört sich sehr abstrakt an. Ich würde das mal so übersetzen wollen: Wir sind zuständig für die Zusammensetzung des Leistungskatalogs. Also welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erhalten die gesetzlich Krankenversicherten? Welche Arzneimittel, welche Heil- und Hilfsmittel aber zum Beispiel auch welche besonderen Versorgungsformen? – Die Disease Management Programme. Und die Qualitätssicherung dieser Leistung. Das sind im Wesentlichen unsere beiden Aufgaben. Also Leistungskatalog gestalten und Qualitätssicherung. Mhm.

 

Der G-BA als kleiner Gesetzgeber im Gesundheitswesen

Mein Professor hat in der Hochschule damals gesagt: Der G-BA ist der kleine Gesetzgeber im Gesundheitswesen. Wie stehen sie zu diesem Zitat? Also wir machen überhaupt keine Gesetze. Das möchte ich mal ganz klarstellen. Sondern wir beschließen Richtlinien. Und wir folgen dabei den gesetzlichen Vorgaben, die uns der Sozialgesetzgeber in dem Sozialgesetzbuch V gibt. Gleichwohl. Diese Richtlinien sind auch scharfe Schwerter, weil die sind für die Leistungserbringer, also die Krankenhäuser, die Vertragsärzte und die Krankenkassen, unmittelbar verbindlich.

 

Okay. Und wie kann dieses Gremium sag ich mal, also der Gemeinsame Bundesausschuss, wie arbeitet der zusammen und wie er aufgebaut? Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das sogenannte Spitzengremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Das ist ja eine Besonderheit des deutschen Gesundheitssystems: das Selbstverwaltungprinzip. Das bedeutet, dass die verschiedenen Partner, wenn ich das mal freundlich ausdrücke, sprich die Kostenträger, also für die gesetzliche Krankenversicherung die gesetzlichen Krankenkassen und die Repräsentanten der Leistungserbringer, das wären dann also für die Krankenhäuser die Deutsche Krankenhausgesellschaft und für die niedergelassenen Kollegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, dass diese unterschiedlichen Parteien – oder Bänke, wie wir sagen -an einem Tisch sitzen. Mhm. Dieser Tisch wird dann noch erweitert. Im Gemeinsamen Bundesausschuss- das ist quasi ein Alleinstellungsmerkmal -um fünf Vertreter der Patientinnen und Patienten.

Allerdings verfügen die über kein Stimmrecht. Und wir haben, quasi in Schiedsrichterfunktion, noch drei unparteiische Mitglieder. Auch der Vorsitz des G-BA wird durch einen Unparteiischen gestellt. Das ist der Professor Hecken. Und ich bin eines der beiden anderen unparteiischen Mitglieder.

 

Aufgabe als unparteiisches Mitglied

Okay dann haben Sie meiner nächsten Frage quasi schon vorgegriffen, was Ihre Aufgabe ist als unparteiisches Mitglied. Wobei darüber hinaus, dass Sie jetzt ersteinmal Mitglied im Plenum sind, sind Sie auch noch Vorsitzende des Unterausschusses- also eines von den Unterausschüssen des G-BA -Qualitätssicherung, richtig? – Ja. Und die Parteien haben wir jetzt auch schon als solche benannt- Bänke genannt -die haben Sie aufgezählt.

Pflege ist jetzt allerdings da nicht gefallen. Wie ist denn die Rolle von Pflege jetzt im G-BA in den Unterausschüssen oder allgemein eventuell auch? Vielleicht darf ich erstmal ergänzen, Herr Schwark, Ich habe nur eine Rolle bzw. Funktion bisher erwähnt, nämlich die Entscheidungen im Plenum. Wo wir als Stimmberechtigte mitwirken und quasi das Zünglein an der Waage dann im Streitfall darstellen. Vor allen Dingen aber- und ich glaube das haben Sie auch andeuten wollen -die entscheidende Vorbereitung dieser Beschlüsse und dieser Richtlinien findet in den Unterausschüssen statt. Und da hat jeder von uns Unparteiischen drei: einen großen und zwei kleine und mein großer ist der Unterausschuss Qualitätssicherung. Und dafür haben wir die Vor- und Nachbereitungsverantwortung als Vorsitzende dieser Unterausschüsse. Und in meinem Unterausschuss Qualitätssicherung ist die Beteiligung der Pflege sogar am größten. Und zwar ist die Pflege bei allem zu beteiligen, was Qualitätssicherung in der stationären Versorgung betrifft. Mhm.

 

Struktur des G-BA

Und meinen Sie, von der Struktur des G-BA her, dass die Bedeutung der Pflege in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen adäquat abgebildet ist aktuell im Gemeinsamen Bundesausschuss? – Ganz selbstkritisch mutig mal – [lacht] Der G-BA kann die Pflege ja nicht anders abbilden als sie sonst organisiert ist und Sie haben ja zurzeit noch keine Landespflegekammern oder eine Bundespflegekammer, sondern sie sind ja als Deutscher Pflegerat organisiert und das ist für uns das Spitzengremium, was dann eben auch gefragt wird, die Vertreter der Pflege in die verschiedenen Arbeitsgruppen und Unterausschüsse zu entsenden.

 

Okay. Auf die Organisation der Pflege würde ich auch gerne später noch einmal zu sprechen kommen mit Ihnen. Eventuell ändert sich da ja auch gerade einiges. Sie haben es ja schon angesprochen: neue Zusammenfassungen bzw. Organisationsformen der Pflege, die sich gerade im Wandel befinden oder gerade ergeben. Ich würde gern nochmal inhaltlich darauf eingehen, was jetzt die Aufgaben, beispielsweise im Unterausschuss Qualitätssicherung, aktuell sind und welche Gesetze da eventuell auch eine Pflegerelevanz haben. Mhm. Also wir haben unterschiedliche – ja ich würde mal sagen Richtlinientypen.

Ein großer Bereich sind Richtlinien, mit denen die Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität festgelegt werden. Wir haben dann ganz andere Richtlinien, die betreffen die Messung von Versorgungsqualität mit Qualitätsindikatoren ich würde mal das jetzt vielleicht noch als einen dritten Richtlinientyp, als die drei Hauptkategorien, hervorheben wollen. Die dritte Kategorie an Richtlinien betrifft die Veröffentlichung von Qualitätsinformationen. Den strukturierten Qualitätsbericht für die Krankenhäuser, den kennen wahrscheinlich alle in der Pflege.- Ja. Und von allen drei Richtlinien oder alle drei Richtlinien tangieren die Pflege eigentlich sehr sehr stark.

Ich fange mal mit der Qualitätsmessung an. Sie kennen wahrscheinlich alle den Qualitätsindikator Dekubitusprophylaxe im Krankenhaus. Ich wünschte mir selber eigentlich noch mehr Qualitätsindikatoren speziell für die stationäre Pflege. Die Frau Marie-Luise Müller und ich, wir haben uns seinerzeit dafür stark gemacht. Es ist bisher der einzige Pflegeindikator stationär, den wir haben, aber ein sehr, sehr, sehr wichtiger natürlich. Dann unsere Strukturqualitätsrichtlinien, das ist ja zurZeit auch in der öffentlichen Diskussion, da möchte ich als Beispiel, das die Pflege tangiert, die Pflegepersonalanforderungen hervorheben, die die Frühchenversorgung betreffen. Also die Intensivüberwachung und die Intensivtherapie. Da ist ja sehr umstritten, die Quoten die wir da festgelegt haben und wir haben jetzt unlängst eine neue Übergangsregelung geschaffen- also da ist Pflege direkt im Mittelpunkt.  [unterbricht] ..

 

Mindestpersonalvorgaben und Mindestvorgaben im Pflegedienst

Genau das ist ja auch ein ganz spannendes Thema! Da machen wir noch ein zweites Videointerview zu im Anschluss. Verlinken wir hier auch unter diesem Video. Und oben in dieser kleinen Infobox. Da geht es dann nur um dieses Thema, was sie gerade ansprechen: Mindestpersonalvorgaben und Mindestvorgaben im Pflegedienst…Aber entschuldigung – ich wollte Sie nicht unterbrechen….ja und über die Ausstattung mit dem erforderlichen Pflegepersonal müssen die Krankenhäuser ja auch in den verpflichtenden strukturierten  Qualitätsberichten Auskunft geben. Leider werden diese Informationen bislang viel zu wenig genutzt.-

 

Ja. Neben diesen Gesetzen, die Sie jetzt angesprochen haben oder beziehungsweise neben der Abbildung…das waren jetzt die Richtlinien… [lachen] die Richtlinien und der Abbildung in den Qualitätsberichten- von Pflege gibt es ja auch noch weitere Trends sage ich mal, die aktuell gerade in der Qualitätssicherung im Pflegedienst gehandelt werden – politisch. Ja sag ich mal ganz oben auf der Tagesordnung stehen beispielsweise Mindestpersonalvorgaben durch DKG, Gesetzliche Krankenversicherung, PKV, auch dazu dann in dem zweiten Video gleich mehr. Wenn es jetzt um die Organisation nochmal geht, die sie gerade angesprochen hatten, wie nehmen sie da jetzt aktuell das politische Umfeld war? Wie wandelt sich das?

Wie ist die Pflege organisatorisch aufgestellt? – Sie haben es schon angedeutet: Da ist etwas im Wandel. Und es ist aktuell – ja vielleicht verbesserungswürdig sogar die Organisation der Pflege. Ja, ich glaube es haben sich auch viele bei dem Pflegeberufeweiterentwicklungsgesetz noch mehr erhofft, aber ich glaube unterm Strich muss man sagen, ist bei allen politischen Parteien- also wirklich für alle Parteien -ist das Thema ganz oben angekommen und ich erwarte da auch weitere Initiativen und jetzt in der nächsten Legislaturperiode nach den Bundestagswahlen. Also ich denke, das kann Pflege für sich doch schon als großen Erfolg werten.- Also das Thema Pflege ist ganz oben auf der politischen Agenda angekommen. Meines Erachtens gehöre dazu eigentlich auch die Krönung durch eine Pflegekammer.

 

Die Organisation von Pflegenden in einer Pflegekammer

Sehr schön, dass Sie das auch ansprechen: die Pflegekammer. – Als Ärztin letztlich auch: Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe und ehemalige stellvertretende Geschäftsführerin der Bundesärztekammer können Sie das natürlich auch perfekt einschätzen und haben auch irgendwie einen interdisziplinären Blick darauf. – Also nur nochmal meine Nachfrage: die Organisation von Pflegenden in einer Pflegekammer sehen sie als berechtigten oder sogar notwendigen Schritt auch an, ja? Ja, ich bedauere es sehr, dass die Ärztekammern das leider häufig doch noch sehr kritisch sehen oder sich dann nur mit Möglichkeiten der Delegation einzelner ärztlicher Aufgaben an die Pflege beschäftigen bzw. das darauf begrenzen wollen.

Mhm. Ich sehe eigentlich eine enorm wachsende Bedeutung der Pflege jetzt durch die demografische Entwicklung, das ist auch keine neue Erkenntnis. Aber jetzt fängt das so richtig an, richtig fühlbar zu werden. Die Patienten werden immer älter, das brauche ich Ihnen nicht zu erzählen….mit chronischen Erkrankungen und pflegebedürftig und durch den medizinisch-technischen Fortschritt sind immer mehr Patienten auch in sehr, sehr hohem Alter medizinisch gut behandelbar aber sind dann eben in einem viel größeren Umfang eben auch pflegebedürftig. Also das betrifft nicht nur das Thema Demenz, was durch die demografische Entwicklung zugenommen hat und zu einem erhöhten Pflegebedarf führt, sondern auch die so genannten somatischen Erkrankungen und da kommt eine enorme Verantwortung finde ich, sowohl auf die Krankenpflege, als auch auf die Altenpflege zu.

Und ich denke deswegen ist es ein Qualitätsgebot, dass die Angehörigen der Pflegeberufe die Möglichkeit haben, sich da zu professionalisieren. – das ist ein Gebot pro Versorgungsqualität und Patientensicherheit -sich eine Berufsordnung zu geben, einschließlich von Maßnahmen zur Qualitätssicherung sich selber um die Weiterbildung, um die Fortbildungen zu kümmern- all das sind klassische Aufgaben einer Heilberufe-,einer, Gesundheitsberufekammer mit Pflichtmitgliedern.

 

Okay, vielen Dank für diese Einschätzung. Ich habe schon angesprochen: wir haben noch ein zweites Video, was wir gerne zum Thema Mindestpersonalvorgaben Ihnen vor dem Bildschirm zeigen würden. Und da gehen wir dann auch gleich nochmal in die Diskussion.  Aber für diesen Part, “Was ist der G-BA?”, ein kurzer Einblick mit dem unparteiischen Mitglied Frau Dr. Klakow-Franck hier – ganz vielen Dank für diesen Part und wir sehen uns im nächsten wieder. Vielen Dank.“

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