Pflegekammern pro und contra – sich selbst ein Bild machen ist hier gar nicht so leicht!       

Pflegekammern pro und contra - sich selbst ein Bild machen ist hier gar nicht so leicht!       

Zum Abschluss dieses Jahres noch einmal ein kurzer Artikel über ein hochaktuelles und viel und kontrovers diskutiertes Thema: Die Einführung von Pflegekammern in einzelnen Bundesländern.

 

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Pro oder contra? Bilden sich sich eine meine zu den Pflegekammern
  2. Was ist eine Pflegekammer?
  3. Welche Berufsgruppen sind Mitglieder in einer Pflegekammer?
  4. Welche Aufgaben hat die Pflegekammer nicht?
  5. Pro
  6. Contra

Lesezeit: 4 Minute / 848 Wörter

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Pro oder contra? Bilden sich sich eine meine zu den Pflegekammern 

 

Wenn man sich im Internet dazu umhört und liest, dann begegnen einem  viele, emotional geladene Beiträge dazu, aber wenig bis keine neutrale Informationen auf dessen Basis man sich eine Meinung bilden kann, dabei wäre dies relativ wichtig um wirklich Stellung beziehen zu können.

Einige Rahmendaten sind auf der Seite des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demokrafie festgehalten. Dies versuche ich einmal verkürzt zusammenzutragen.

 

Was ist eine Pflegekammer?

Eine Pflegekammer ist eine Berufskammer und Körperschaft des öffentlichen Rechts, die hoheitliche Aufgaben übernimmt. Sie ist ein Selbstverwaltungsorgan für bestimmte Berufsgruppen und wird auf Länderebene gegründet. Die Pflegekammer wird den etablierten Heilberufskammern (z.B. Ärztekammer, Zahnärztekammer, Apothekerkammer) gleichgestellt sein und soll sowohl im Gesamtinteresse der Berufsgruppe handeln als auch die beruflichen Interessen der einzelnen Pflegefachberufe berücksichtigen. Um die angestrebten Ziele zu erreichen, wird es eine eine Pflichtmitgliedschaft geben.

 

Welche Berufsgruppen sind Mitglieder in einer Pflegekammer?

■ Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und-pfleger/Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger

■ Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und pfleger/Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger

■ Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer

■ Altenpflegerinnen und Altenpfleger

■ Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer

  • Auszubildende in den Pflegeberufen und nicht berufstätige

Pflegekräfte können auf freiwilliger Basis Mitglieder

der Pflegekammer werden.

Welche Aufgaben hat eine Pflegekammer?

■ Die Kammer vertritt als Institution alle Pflegerinnen und Pfleger (wie beispielsweise die Ärztekammer) gegenüber Staat, Gesellschaft und Partnern im Gesundheitswesen.

■ Ziel ist es, dass sie sich für eine sachgerechte professionelle pflegerische Versorgung der Bevölkerung einsetzt.

■ Die Kammer erlässt eine Berufsordnung für ihre Mitglieder und hat die Berufsaufsicht inne.

■ Sie wirkt bei der Festlegung und Weiterentwicklung von fachlichen Standards und Qualitätskriterien mit.

■ Die Kammer regelt die Fort- und Weiterbildung und erlässt eine Weiterbildungsordnung.

■ In der Kammer werden alle Berufsangehörigen registriert. Sie beachtet und regelt ethische Fragestellungen (Ethikkommission) in der Berufsausübung und der

Pflegeforschung.

■ Sie berät den Gesetzgeber und die Landesregierung

bei Gesetzes- und Verordnungsverfahren.

Die Pflegekammer erhebt von allen Mitgliedern einen Jahresbeitrag,

der nach Einkommen gestaffelt ist und eine maximale Höhe von 10 € je Monat nicht überschreitet. (Daten Rheinland-Pfalz)

 

Welche Aufgaben hat die Pflegekammer nicht?

■ Die Pflegekammer vertritt keine fachlich motivierten verbandspolitischen Aufgaben und kann Berufsverbände nicht ersetzen.

■ Tarifpolitische Fragen und Tarifverhandlungen sind nicht Aufgabe einer Pflegekammer. Auch künftig werden ausschließlich die Gewerkschaften dieses

Feld der Tarifpolitik abdecken.

■ Es ist nicht vorgesehen, dass die Pflegekammer zukünftig die Altersversorgung (Versorgungswerk) der beruflich Pflegenden aufbaut.

■ Die Pflegekammer übernimmt nicht die Aufgabe des „Pflege-TÜVs“.

■ Die Pflegekammer kann keine Gesetze beschließen. Sie berät jedoch den Gesetzgeber bei der Erarbeitung und Novellierung von Gesetzen und Verordnungen.

 

Soweit einige Fakten der oben genannten Seite entnommen. Im Anschluss einmal einige Pros und Contras im Überblick:

 

Pro:

  • die formelle Gleichstellung mit der ärztlichen­ Standesvertretung die Pflegenden in der Gesellschaftaufwertet und stärkt.
  • sie Selbst- statt Fremdbestimmung garantiert.
  • sie ihre Interessen gegenüber der Öffentlichkeit vertritt.
  • sie ihre Mitglieder bei beruflichen Fragen berät.
  • die demokratische Willensbildung der Pflegende ausgeweitet wird.
  • sie das Gemeinwohl im Blick hat und die Qualität der pflegerischen Versorgung sichert.
  • sie zu einem effizienteren Ressourceneinsatz durch höhere Transparenz und Verlässlichkeit führt.
  • sie als Beratungs- und Informationsstelle für die Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag zum Verbraucherschutz leistet.
  • die Pflegekammer Ansprechpartner für alle Belange der Pflege ist.
  • sie kompetente Beratung im politischen Entscheidungsprozess bietet.
  • sie die Berufsangehörigen in einem Register erfasst und so die Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation in der Pflege besser eingeschätzt werden kann.

 

Contra:

  • Unnötige finanzielle Belastung, die sich nicht nur aus den Beiträgen finanziert, sondern auch finanzielle Unterstützung des Staates benötigt um neue Vollzeitstellen eines Bürokratischen Apparates zu schaffen.
  • Pflichtbeiträge für eine Berufsgruppe, die sowieso unter zu niedrigen Löhnen für ihre Arbeit zu kämpfen hat.
  • Kammer ist für die akuten Probleme vor Ort nicht direkt zuständig (mehr Personal auf den Wohnbereichen, dass sich leisten können eines Pflegeplatzes von Pflegebedürftigen, Bezahlung der Beschäftigen etc.)
  • Hohe Kammerbeiträge, eine Zwangsmitgliedschaft, teure Zwangsfortbildungen und noch mehr Berufspflichten ohne Gegenleistung schrecken den Fachkräftenachwuchs ab und frustrieren die vorhandenen Fachkräfte.
  • Die Gewerkschaft Verdi argumentiert, die Aufgaben, die Pflegekammern zugedacht seien, könnten bereits heute durch die entsprechenden Organisationen wie Gewerkschaften, staatliche Behörden und Berufsverbände erfüllt werden
  • Pflegefachkräfte arbeiten weit überwiegend als angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und das wird in Zukunft auch so bleiben. Kammern kommen aus dem System der freien Berufe. Eine Pflegekammer würde nun angestellte Fachkräfte auch gegen ihren erklärten Willen in einem Zwangssystem organisieren, welches aus eigenen Mitteln der Mitglieder verpflichtend zu finanzieren wäre.

 

Dies könnte man weiter fortführen doch letztendlich sind die Pros und Contras eben Meinungen von unterschiedlichen Interessenvertretern, Politikern, Ärzten, Berufsverbänden usw. Es ist angebracht sich als professionell arbeitende Pflegefachkraft ein Bild der Situation zu verschaffen um sich einsetzen zu können und nicht nur als Statist zuzuschauen, wenn es um die Entwicklung der Pflege in Deutschland geht.

Mit diesem Beitrag verabschieden wir uns in die Weihnachts-und Neujahrspause und wünschen allen unseren Lesern und Kunden ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2018.

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