In der Pflegebranche herrscht kein Stillstand. Ein Pflegeberuf auszuüben, bedeutet auch mit den neusten Methoden und Leistungen der medizinisch-pflegerischen Verfahren vertraut zu sein. Dazu sind alle Pflegeeinrichtungen aufgerufen, ihrem Personal die nötigen Fort- und Weiterbildungen zu ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis:
- In der Pflege werden hohe praktische und theoretische Kompetenzen verlangt
- Fort- und/oder Weiterbildung
- Diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen
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In der Pflege werden hohe praktische und theoretische Kompetenzen verlangt
Jede Pflegekraft ist ausgebildet und erlangt bei der Berufsausübung hohe praktische und theoretische Kompetenzen. Daher steht die Frage im Raum „Warum sich dann noch Fort- bzw. Weiterbilden nötig“?
Der Pflegeberuf ist ständig im Wandel und der Bedarf an qualifizierten Kräften steigt aufgrund des demographischen Wandels kontinuierlich. Meist wird von den Pflegeeinrichtungen die Bereitschaft ihrer Mitarbeiter zu Fort- und Weiterbildungen im Arbeitsvertrag vorrausgesetzt.
Eine fortlaufende Weiterbildung und/oder Spezialisierung sind nötig für den eigenen beruflichen Aufstieg.
Also bleiben Sie up-to-date!
Übrigens: Im Steuerrecht sind berufliche Fort- oder Weiterbildungen, die Sie als Arbeitnehmer in Anspruch nehmen absetzbar!
Fort- und/oder Weiterbildung
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(1) Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die Fachlichkeit der verantwortlichen Pflegefachkraft und aller in der häuslichen Krankenpflege Beschäftigten, die länger als ein Jahr bei dem Krankenpflegedienst tätig sind, durch regelmäßige Teilnahme an berufs- bzw. aufgabenbezogenen, internen und externen Fort- und/oder Weiterbildungsmaßnahmen sicherzustellen. Die Maßnahmen sollen insbesondere den aktuellen pflegewissenschaftlichen und medizinischen Stand der häuslichen Krankenpflege vermitteln und nicht ausschließlich als interne Schulungen aller Beschäftigten durchgeführt werden. Fachbezogene Literatur ist vorzuhalten.
- (2) Der Umfang der Fort- und/oder Weiterbildungen beträgt durchschnittlich 20 Zeitstunden pro Vollzeitstelle innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen
Falls Sie sich entscheiden ein E-Learning oder Webinar auf hoeher-akademie.online zu buchen. Dann könnten Sie diese Fort- und Weiterbildungskosten als berufliche Ausgaben in Ihrer Steuererklärungangeben (Anlage N) angeben:
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Kurs- und Prüfungsgebühren etc.
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Arbeitsmittel wie Fachbücher oder Schreibmaterial.
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Den heimischen Arbeitsplatz, wenn Sie die Fort- oder Weiterbildung daheim nach- oder vorbereiten müssen.