Es gibt immer wieder Überarbeitungen und Neuerungen im Bereich der Expertenstandards, welche den aktuellen Gegebenheiten im Pflegebereich und auch der pflegewissenschaftlichen Entwicklung geschuldet sind.
Aktuell wurde im Juni 2017 der Expertenstandard zur Dekubitusprophylaxe aktualisiert und muss nun in dieser Fassung an die individuellen Standards der Einrichtungen angepasst werden.
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Veränderungen in der Überarbeitung des Expertenstandard Dekubitusprophylaxe – Was muss geschult werden?
Es gab doch einiges an Neuerungen, unter anderem, dass explizit Kinder mit in den Standard aufgenommen worden sind.
Auch Begrifflichkeiten wie Aktivität und Mobilität, die früher häufig zu Verwirrung geführt haben, wurden verändert und der Begriff des Dekubitusgrades wurde abgelöst durch die Kategorien, sowie zwei zusätzliche Klassifizierungen für tiefere Wunden hinzugenommen. Dies alles und noch vieles mehr, muss geschult werden, um aktuell und auf dem neuesten Stand, Patienten und Bewohner versorgen zu können und auch den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Als Führungskraft sollten Sie sich zeitnah darum kümmern, solche Änderungen zu berücksichtigen und auch in die Pflegepraxis zu bringen.
Auch Zuständigkeiten haben sich verändert (z.B. wurde die Verantwortung für das Bereitstellen von Schulungs-und Infomaterialien noch klarer den Einrichtungen zugeschrieben, sowie die Beteiligung und das Einbeziehen von Patienten/ Bewohnern und Angehörigen verstärkt und deutlicher betont als in der letzten Fassung.
Die Einrichtung muss also wissen, wofür sie zuständig ist um den Neuerungen Rechnung zu tragen.