Weiterbildung wird durch höhere Zuschüsse jetzt noch attraktiver

Fort- oder Weiterbildung mit dem Ziel, einen beruflichen Aufstieg zu erlangen, wird ab August 2020 noch attraktiver: Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen zum sogenannten Aufstiegs-BAföG sehen ab dem Spätsommer deutlich höhere finanzielle Unterstützungen für Weiterbildungsmaßnahmen vor. Das Aufstiegs-BAföG auf Basis des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) soll die berufliche Bildung in vergleichbarer Form fördern, wie es das eigentliche BAföG auf dem akademischen Feld anstrebt. In 2018 erhielten 167.000 Menschen finanzielle Mittel aus diesem Budget, seit der Einführung 1996 waren es 2,8 Millionen.

 

Aufstieg auf der Karriereleiter – mit garantierter finanzieller Unterstützung

Die neuen Regelungen fassen zunächst den Förderanspruch großzügiger: Er gilt für alle im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) festgeschriebenen Fortbildungsstufen sowie für gleichwertige Abschlüsse. Bestehen bleibt dagegen der rechtliche Anspruch auf Unterstützung. Das meint: Jeder, der einen Fortbildungsabschluss anstrebt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann mit den finanziellen Mitteln rechnen – es steht nicht zu befürchten, dass der “Topf” gegen Ende des Jahres leer ist, weil nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung standen. Förderfähig sind sowohl Voll- als auch Teilzeitmaßnahmen, sofern sie 200 Unterrichteinheiten beinhalten (bislang waren es mindestens 400 Unterrichtstunden).

Erweiterte Kostenübernahme für Lehrgänge und Prüfungen

Das neue Maßnahmenpaket zum Aufstiegs-BAföG lässt sich – vereinfacht gesagt – in zwei Blöcke einteilen: Erstens die erweiterte Kostenübernahme für die Fortbildung und zweitens die höheren Zuschüsse und Zuschläge zum Lebensunterhalt. Zu Punkt eins gilt ab August 2020 folgendes: Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden ab dem Spätsommer zur Hälfte übernommen (bislang 40 Prozent). Die verbleibende Restsumme wird jedem Antragsteller ebenfalls ausgezahlt, jedoch in Form eines Darlehens. So ist gewährleistet, dass niemand während der Fortbildungsdauer mit privatem Geld in Vorleistung treten muss. Bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung wird das Darlehen nun zur Hälfte erlassen (bislang 40 Prozent). Im Saldo übernimmt das Aufstiegs-BAföG auf diese Weise 75 Prozent der Fortbildungskosten – und der verbleibende Eigenanteil von 25 Prozent kann in monatlichen Raten nach der Qualifikation (von dem dann vermutlich höheren Gehalt) abbezahlt werden. Wer in die Selbstständigkeit wechselt, dem wird auch das verbliebene Viertel erlassen. Die Kostenübernahme für Lehrgänge und Prüfungen wird grundsätzlich unabhängig von Vermögen und Einkommen gewährt.

Höhere Zuschüsse und Zuschläge zum Lebensunterhalt

Wer sich für eine Vollzeit-Weiterbildung entscheidet, kann ab August 2020 anders und besser kalkulieren: Das bis dato durch das Aufstiegs-BAföG gewährte Unterhalts-Darlehen wird jetzt in einen Vollzuschuss zum Lebensunterhalt umgewandelt – also in eine finanzielle Unterstützung, die mit keiner Rückzahlverpflichtung verbunden ist. Die Höhe des Unterhaltsbeitrags berechnet sich nach Einkommen und Vermögen, wobei der allgemeine Vermögensfreibetrag bei 45.000 Euro liegt und sich für Ehepartner und je Kind um 2.300 Euro erhöht (bislang 2.100 Euro). Unterhalt kann außerdem für die Prüfungsvorbereitungszeit beantragt werden, allerdings für maximal drei Monate. Zusätzliches Plus für Familien und Alleinerziehende: Der Unterhaltsbeitrag je Kind in Höhe von 235 Euro wird gleichfalls in einen vollumfänglichen, nicht rückzahlbaren Zuschuss gewandelt. Für Ehepartner gilt die gleiche Regelung. Alleinerziehende können zudem eine Kindebetreuungs-Pauschale von 150 Euro (bislang 130 Euro) je Kind geltend machen – und zwar bis zum Alter von 14 Jahren (bislang 10 Jahre).

Weiterbildung ist Investition in die eigene Zukunft: Sprechen Sie mit uns

Wenn Sie bereits darüber nachgedacht haben, sich beruflich weiterzubilden, dann liefert die Erhöhung der Leistungssätze des Aufstiegs-BAföGs vielleicht den entscheidenden Motivationskick. Grundsätzlich können Sie nur gewinnen: Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen geben Ihnen mehr Jobsicherheit und erhöhen Ihre Aufstiegschancen. Zusätzliches Wissen und erworbene Qualifikationen machen Sie fit für einen Arbeitsmarkt, der sich so schnell wandelt wie niemals zuvor. Weiterbildung ist immer eine Investition in die eigene Zukunft und natürlich in die eigene Karriere. Wir bieten Ihnen viele Maßnahmen an, die den Vorgaben des AFBG entsprechen und daher förderwürdig sind. Sicherlich finden wir auch genau das Richtige für Ihre Vorstellungen und Prioritäten.

Rufen Sie uns doch einfach unverbindlich unter 03439 5156 0 an und sprechen Sie mit Ihrem Kundenberater über das Thema Fördermöglichkeiten.

 

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