Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit“- Was müssen Sie wissen?

Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit“- Was müssen Sie wissen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit“
  2. „Was ist das Besondere am Expertenstandard Mundgesundheit, wie er jetzt für das DNQP entwickelt wird?
  3. Gibt es im Zusammenspiel Pflege und Zahnmedizin Punkte, die besonders verändert werden müssten?
  4. In Ziel und Begründung heißt es:

Lesezeit: 6 Minute / 917 Wörter

Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit“

Seit September 2021 ist der Expertenstandard zur Förderung der Mundgesundheit modellhaft implementiert, also quasi im „Realitätscheck“. Der Expertenstandard zur Förderung der Mundgesundheit   unterscheidet sich in eigenen Aspekten von den bisherigen Expertenstandards.  Die große Anzahl an Verfassern, die an der Formulierung des Standards mitgewirkt haben, ist unter anderem ein Unterschied.

DNQP, Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ), Arbeitsgemeinschaft Zahnmedizin für Menschen mit Behinderungen und besonderem Unterstützungsbedarf (AG ZMB) sind hier inhaltlich gemeinsam involviert.

Damit ist der Expertenstandard Mundgesundheit der erste multiprofessionell erarbeitete Expertenstandard.  Die Initiative zum Erstellen des Standards kam von den zahnärztlichen Fachgesellschaften.

Hier ein kurzer Einblick in ein Interview, was innerhalb der Entwicklungsphase stattfand. Erschienen im Portal für dentales Praxiswissen. (Zugriff: 12.12.2021 08.45 Uhr https://dzw.de/dnqp-expertenstandard-mundgesundheit-pflege)

Was ist das Besondere am Expertenstandard Mundgesundheit, wie er jetzt für das DNQP entwickelt wird?

Dr. Elmar Ludwig: Bisher gab es in Deutschland für die Pflege keine verbindlichen Standards für die Durchführung der Mundpflege. Jedes Krankenhaus, jede stationäre Pflegeeinrichtung und jeder ambulante Pflegedienst hat sich aus der verfügbaren Literatur sein eigenes Konzept „gestrickt“. In vielen Bereichen entspricht die Durchführung der Mundpflege nicht den heutigen Anforderungen.

Prof. Andreas Schulte: Dabei muss die Mundpflege heute mehr Beachtung finden denn je, da immer mehr immer ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung immer mehr eigene Zähne, technisch aufwendigen Zahnersatz oder Implantate im Mund haben. Hinzu kommt, dass die Lebenserwartung der Menschen, und auch die von vielen Menschen mit schwerer Behinderung, sehr stark gestiegen ist.

Ludwig: In vielen Gesprächen mit Pflegeexperten und Pflegekräften vor Ort haben wir erfahren, dass ein Expertenstandard mit den klaren Beschreibungen im Hinblick auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in der Pflege einen echten Ruck mit sich bringen wird. Wir haben uns als Zahnärzteschaft in den letzten 20 Jahren intensiv Gedanken gemacht, wie die Mundpflege bei den betroffenen Menschen mit ihren vielfältigen Herausforderungen auf möglichst einfache Art und Weise gut gelingen kann. Deshalb sind wir sehr dankbar, dass wir unsere Erfahrungen jetzt in diesen Expertenstandard einbringen dürfen. Das ist – um auf Ihre Frage zurückzukommen – übrigens auch das Besondere an diesem Expertenstandard.

Erstmals wurde von Anfang an die ärztliche Profession eingebunden und wir haben gemeinsam mit den pflegerischen Fachexpertinnen und -experten Regelwissen und Methoden sehr differenziert und präzise beschrieben. Der Expertenstandard bietet damit umfassende und relevante Informationen für die Pflege von Menschen mit Unterstützungsbedarf bei der Mundpflege.

Gibt es im Zusammenspiel Pflege und Zahnmedizin Punkte, die besonders verändert werden müssten?

Ludwig: Erstens schärft der Expertenstandard die Aufmerksamkeit der Pflege für Probleme in der Mundhöhle und bei der Durchführung der Mundpflege, und es kann erwartet werden, dass in der Folge vermehrt zahnärztliche Kontrollen und gegebenenfalls Behandlungen angefordert werden – in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, in Wohngruppen und in der Häuslichkeit. In diesem Zusammenhang werden sich ganz automatisch und mehr als früher die Bereiche Pflege und Zahnmedizin organisatorisch sowie fachlich miteinander verflechten und voneinander lernen. Zweitens gilt es für uns Zahnärzte, die Unterstützungspersonen – seien es pflegende Angehörige oder professionell Pflegende – bei der Mundpflege zu unterstützen, insbesondere bei spezifischem zahnmedizinischem Schulungsbedarf.

Aspiration vermeiden und rückengerecht arbeiten sind dabei zwei große Schlagworte. Der Expertenstandard beschreibt zwar die entsprechenden Verfahren, diese aber werden in vielen Fällen, zum Beispiel bei der Ein- und Ausgliederung von technisch aufwendigem Zahnersatz, durch zahnärztliche Expertise individuell unterstützt werden müssen. Umgekehrt werden wir als Zahnärzte viel von der Pflege lernen und profitieren, wenn es zum Beispiel um Fragen der Mobilisierung, der Lagerung oder der Beziehungsgestaltung bei Menschen mit Demenz geht.

Soweit ein Ausschnitt aus dem Interview. Wer das komplette Interview nachlesen möchte, kann dies unter dem angegebenen Link gerne tun.

Wenn man sich einmal die Ergebnisebenen des Expertenstandards anschaut, dann begegnen einem die Schlagworte die man bereits kennt. Selbstmanagementkompetenz, Beratung, Aufklärung, Evaluation, gemeinsame Abstimmung.

In Ziel und Begründung heißt es:

Expertenstandard Förderung der Mundgesundheit in der Pflege Stand: August 2021

Zielsetzung: Menschen mit einem pflegerischen Unterstützungsbedarf bei der Durchführung der Mundpflege erhalten ihrem individuellen Bedarf und Bedürfnis entsprechende Unterstützung bei der Förderung der Mundgesundheit. Diese erfolgt mit dem Ziel, Erkrankungen der Zähne und des Zahnhalteapparates, Entzündungen, unerwünschten Veränderungen oder Verletzungen von Mund und Mundschleimhaut sowie Komplikationen im Zusammenhang mit Zahnersatz vorzubeugen. Bei bestehenden Problemen soll zu einer Verbesserung der Mundgesundheit und der Funktionalität von Zähnen und Zahnersatz beigetragen oder eine weitere Verschlechterung verhindert werden.

Begründung: Probleme im Mundbereich treten sehr häufig auf und können in erheblichem Maße das subjektive Wohlbefinden und die Gesundheit beeinträchtigen. Durch eine frühzeitige Identifikation eines Unterstützungsbedarfs bei der Pflege von Mund, Zähnen und Zahnersatz, die sorgfältige Einschätzung der Mundgesundheit und der Funktionalität der Zähne und des Zahnersatzes sowie der Planung, Durchführung und Evaluation von individuellen Maßnahmen trägt die Pflegefachkraft zu einer Verbesserung der Mundgesundheit und des Wohlbefindens bei und wirkt dem Entstehen von Problemen entgegen. (Quelle: https://www.dnqp.de/fileadmin/HSOS/Homepages/DNQP/Dateien/Expertenstandards/Mundgesundheit/Mund_SD_Auszug.pdf DNQP Zugriff: 12.12.21, 8.00 Uhr)

Bis März 2022 läuft die modellhafte Implementierung- hierbei wenden ca. 25 Einrichtungen erstmalig den neuen Standard in ihren betriebsinternen Abläufen an- nach dieser Phase kann es aufgrund der Erkenntnisse ggf. noch kleine Veränderungen geben, dann wird der Expertenstandard mit den Erkenntnissen aus der modellhaften Implementierung erweitert und im Anschluss final veröffentlicht.

Es ist sinnvoll im internen Fortbildungsplan der eigenen Einrichtung einen Termin zu blocken, um diesen Expertenstandard dann ab Sommer 2022 auf die eigene Einrichtung anzupassen.

Wenn der Expertenstandard dann regulär veröffentlicht ist, wird ein weiterer Blogartikel mit Tipps zur Anpassung auf die eigene Einrichtung erscheinen.

Bleiben Sie gesund!

Ihre Lisa Ruchnewitz

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