Up to Date 2020 – Was ist alles neu in Pflege und Gesundheit?

Was ist alles neu in Pflege und Gesundheit

2020 ist scheinbar das Jahr vieler Änderungen und neuer Gesetze im Gesundheits-und Pflegebereich. Um zu erfahren was genau und wie und wann, muss man sich bei der Einen oder Anderen Sache durchs Netz wühlen.

 

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Die Änderungen und neuen Gesetze im Gesundheits- und Pflegebereich 2020
  2. Weiterführernde Information

Lesezeit: 5 Minute / 803 Wörter

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Die Änderungen und neuen Gesetze im Gesundheits- und Pflegebereich 2020

 

Das ersparen wir Ihnen mit diesem Blogbeitrag und haben das Wichtigste einmal kurz zusammen gefasst.

 

  • Notfallnummer: 116117 Für Termine und in Notfällen eine Anlaufstelle rund um die Uhr.

 

  • Apps auf Rezept: Ärzte können beispielsweise Tagebücher für Diabetiker oder auch Apps für Menschen mit Bluthochdruck verschreiben

 

  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist künftig zuständig für Sicherheit, Funktion, Qualität und Datenschutz/Datensicherheit der Produkte und der Hersteller muss nachweisen, dass sich innerhalb eines Jahres der Anwendung die Versorgung verbessert hat.

 

  • Krankenkassen können ihren Versicherten Schulungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz anbieten. Versicherte können sich hier z.B. im Umgang mit Gesundheits-Apps oder der digitalen Patientenakte schulen lassen.

 

  • Weitere Schritte zur Digitalisierung sind z.B. der elektronische Beitritt zu einer Krankenkasse, oder die elektronischen Vereinbarungen von Leistungen vor einem Krankenhausaufenthalt.

 

  • Krankenkassen fassen Abrechnungsdaten pseudonymisiert zusammen um der Wissenschaft diese für neue Erkenntnisse zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung zur Verfügung zu stellen.

 

  • Innovationsfond werden wird mit 200 Millionen jährlich verlängert

 

  • Ab diesem Jahr schreibt die Selbstverwaltung der IT verbindliche Sicherheitsstandards fest

 

  • Um schneller Arzttermine zu bekommen, sind die Terminservicestellen 7/24 bundesweit einheitlich unter 116117 erreichbar, außerdem können Termine auch online vereinbart werden.

 

  • In Akutfällen können Patienten auch während dieser Sprechzeiten an Notfallambulanzen oder an Krankenhäuser vermittelt werden

 

  • Um die Krankenhauspflege zu verbessern, sollen die Personalkosten für die Pflege am Bett ermittelt werden (für jedes einzelne Krankenhaus) und sind dann von den Kostenträgern zu finanzieren.

 

  • Ca 120 Krankenhäuser in dünner besiedelten Regionen erhalten zusätzlich einen jährlichen Zuschuss von 400.000 Euro um besonders in pflegeintensiven Bereichen eine Mindestausstattung mit Pflegepersonal sichergestellt wird. Für die Bereiche Neurologie, neurologische Frühreha, Schlaganfalleinheit und Herzchirurgie werden neue Personaluntergrenzen festgelegt.

 

  • Um die Leiharbeit in Krankenhäusern wieder als Ausnahme zu sehen, werden die Kosten für diese, nur noch bis zur Höhe des Tariflohns vergütet und außerdem werden die Vermittlungsprovisionen nicht mehr finanziert.

 

  • Gesetz zur Reform der Pflegeberufe ist in Kraft getreten und die generalistische Pflegeausbildung ist gestartet.

 

  • Ausbildung ist kostenfrei und soll auch eine angemessene Ausbildungsvergütung gewährleisten

 

  • Kinder von Pflegebedürftigen werden erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto an den Pflegekosten der Eltern beteiligt.

 

  • Hebammen werden in Zukunft mit einer Hochschulausbildung mit hohem Praxisanteil ausgebildet. Duales Studium wird mit einem Bachelor und einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. (Gesetz sieht eine Vergütung über das gesamte Studium vor)

 

  • Im Notfallsanitätergesetz wird die Frist um drei Jahre verlängert, in der sich Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter weiterqualifizieren können.

 

  • Im MDK Reformgesetz wird um zu gewährleisten, dass künftig genügend Kinder-und Jugendärzte zur Verfügung stehen geregelt dass, jährlich mindestens 250 Kinder-und Jugendärzteplätze in der Förderung der ambulanten fachärztlichen Versorgung Plätze erhalten.

 

  • Zum 1.03.2020 tritt die Masernimpfpflicht in Kraft (Kinder die schon in die Schule/Kita gehen müssen bis 3/21 nachgeimpft werden, ansonsten kann es zu Geldbußen bis 2500 Euro kommen)-Impfpflicht gilt auch für Personal in medizinischen Einrichtungen

 

  • In der studentischen Krankenversicherung wird die Regelung gestrichen, dass diese nur bis zum 14 Fachsemester gilt. (MDK Reforgesetz)

 

  • Die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden muss in zwei und nicht mehr in drei Jahren abschließen, damit der medizinische Fortschritt zügiger in die vertragsärztliche Versorgung kommt.

 

  • Im Anti-D -Hilfegesetz ist geregelt, dass Frauen die bei einer Immunprophylaxe in der ehemaligen DDR mit dem Hepatitis C Virus infiziert wurden und deren Gesundheitszustand sich verbessert hat, durch eine Bestandsschutzregelung ihre Rente wieder oder weiterhin erhalten.

 

  • Not-und Nachtdienst in Apotheken wird besser vergütet (von 16 auf 21 Cent pro abgegebenem verschreibungspflichtigem Medikament (Festzuschlag)

 

  • Für dokumentationsaufwendige Arzneimittel (z.B. BTM) erhalten Apotheken einen Zuschlag von 4,26 Euro statt 2,91 Euro)

 

  • Betriebsrentner die pflichtversichert sind werden bei den Krankenkassenbeiträgen seit Januar entlastet und zahlen bis 159 Euro Rente im Monat keine Beiträge (erst bei überschreiten des Freibetrages fallen Kosten an)

 

  • Alle Frauen ab 20 Jahren haben einen Anspruch auf neue Leistungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

 

  • Festzuschüsse von Zahnersatz steigen von 50 auf 60 %

 

  • 70% statt 50% Förderung durch die Krankenkassen erhalten Organisationen der gesundheitlichen Selbsthilfe (Basisfinanzierung wie Raummiete und Materialkosten)

 

  • Krankenkassen mit überschüssigen Finanzreserven sind zum schrittweisen Abbau dieser verpflichtet.

 

Soweit so gut, falls jetzt noch etwas hinten unter gefallen ist, diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und erhält ebenfalls keine Bewertung der einzelnen Gesetze und Neuerungen. Was Sie oder Andere über einzelne Neuerungen denken, steht auf einem Anderen Blatt geschrieben und einige der Gesetze werden wir in folgenden Beiträgen nochmal unter die Lupe nehmen.

 

Weiterführernde Information

Diese Auflistung ist ähnlich der, der Veröffentlichung im Ärzteblatt: vgl. Zugriff 01.02.2020 :https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108176/Das-aendert-sich-2020-Neuregelungen-in-Gesundheit-und-Pflege

Eine schöne Woche und bis zum nächsten Beitrag

Ihre Lisa Ruchnewitz

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