Hygiene Umsetzung in der Praxis

Hygiene - ein zentrales Thema in der Pflege

Die meisten Pflegeinrichtungen, egal ob ambulant oder stationär, arbeiten mit Standards oder Verfahrensanweisungen (Verfahrensanleitungen)-so ist es auch von DNQP und MDK empfohlen und es ist für viele Themen auch sinnvoll. Immer da, wo die Gefahr besteht, dass Fehler entstehen, oder in Bereichen, wo es erfahrungsgemäß zu Gefährdungen kommt, geben Diese Sicherheit und schaffen eine Handlungsgrundlage.

 

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Hygiene – ein zentrales Thema in der Pflege
  2. Relevanz spielt eine große Rolle bei der Hygiene
  3. Ein Hygieneplan erarbeiten
  4. Hygiene bei medizinisch-pflegerischen Maßnahmen
  5. Beispiele für die Infektionsintervention
  6. Personalhygiene und Schutz vor Biostoffen

Lesezeit: 2 Minute / 582 Wörter

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Hygiene – ein zentrales Thema in der Pflege

 

Im Zeitalter der Entbürokratisierung gilt allerdings, sich nicht zu allen Eventualitäten möglichst viele Anweisungen zu entwickeln, sondern zu differenzieren, wo Diese wirklich benötigt werden und sinnvoll sind. Sicherlich wenn es um die Umsetzung der Expertenstandards oder auch um spezielle, einrichtungsspezifische Themen geht und je nach Ausbildung des Personals auch einige Zusatzthemen und eben den angesprochenen Bereich der Hygiene. Hier gibt es besondere Gefährdungen (z.B. MRSA oder die Verbreitung bestimmter Viruserkrankungen) und es ist ein zentrales Thema in der Pflege, für das es klare Richtlinien des RKI gibt und auch klare Anforderungen durch Prüfinstanzen. Nun gilt es zu überlegen, wie es gelingt diese Anforderungen und Richtlinien mit einzubeziehen in das eigene Hygienekonzept. Welche Unterlagen braucht es? Was muss klar geregelt sein? Was kann man unter Umständen auch weglassen?

 

Relevanz spielt eine große Rolle bei der Hygiene

Das Weglassen, ist relativ einfach, denn dazu schaut man sich seine Klientel einmal genauer an. Wenn es in einer Einrichtung bestimmte Krankheitsbilder nicht gibt bzw. bestimmte Patienten nicht Zielgruppe sind, dann benötigt man auch keine Verfahrensanweisungen oder Standards für Gefährdungspotentiale dieser Gruppe. Beispiel: Hygiene bei Tracheostomaversorgung oder Umgang mit Ernährungspumpen und Nahrungsgabe bei PEG, wenn diese Klientel nicht zugegen ist und auch nicht kommen wird. Sprich: Die Relevanz spielt hier eine große Rolle.

 

Ein Hygieneplan erarbeiten

Wenn Sie also in Ihrer Einrichtung einen neuen Hygieneplan erarbeiten, dann hilft es sich mit Hilfe einer Checkliste einige Vorüberlegungen zu machen, die dabei helfen, sowohl alles zu bedenken als auch bestimmte Dinge auszuschließen. (Checkliste).

Es gibt einige Aspekte die in einem Hygieneplan immer mit beachtet werden müssen:

Personalhygiene Umgebungshygiene, Hygiene im Umgang mit Arznei-und Lebensmitteln, Hygiene bei medizinisch-pflegerischen Maßnahmen (je nach Klientel und Mitarbeiterqualifikation), Infektionsintervention und Hygieneorganisation (wer ist Hygienebeauftragter, wie sind bestimmte Abläufe geregelt).

 

Hygiene bei medizinisch-pflegerischen Maßnahmen

Im Folgenden einige Beispiele für den Aspekt: Hygiene bei medizinisch-pflegerischen Maßnahmen:

  • Grundpflege
  • Verbandwechsel
  • Umgang mit Stomata
  • Harndrainagen
  • Tracheostoma und Trachealkanülen
  • Injektionen und Infusionen
  • Inhalationen und Sauerstoffapplikationen
  • Enterale Ernährung

 

Beispiele für die Infektionsintervention

Im Weiteren Beispiele für die Infektionsintervention:

  • Regelung der Meldepflicht
  • Hygienemaßnahmen bei MRSA
  • Maßnahmen bei weiteren multiresistenten Keimen
  • Maßnahmen bei Ektoparasitenbefall
  • Maßnahmen bei Gastroenteritiden

 

Personalhygiene und Schutz vor Biostoffen

Zur Personalhygiene und Schutz vor Biostoffen, gehören z.B. wie man sich sicher unschwer denken kann, Dienstkleidung, Händehygiene und Arbeitsmedizinische Vorsorge (u.a).

Zu empfehlen ist sich auf den Seiten des RKI einmal die zugehörigen Empfehlungen anzuschauen, sowie nach Vorüberlegungen zu Klientel und Mitarbeiterqualifikationen einmal mit Hilfe einer Checkliste systematisch abzuarbeiten, welche Pflegehandlungen mit welchen Gefährdungen einhergehen.

Zu den einzelnen Aspekten gehören häufig noch weitere Dokumente im Qualitätsmanagement (Regelung von Zuständigkeiten, einzelne Verfahrensanweisungen zum Hygieneplan, Fortbildungsnachweise und Weiteres).

Im Vorgehen ist es sinnvoll, sich erst einen Hygieneplan/ Hygienekonzept mit den oben genannten Aspekten zu erstellen und sich dann zu überlegen, welche mitgeltenden Dokumente, Verfahrensanweisungen und Nachweise man für die einzelnen Aspekte wirklich benötigt.

Wenn Sie das Thema gerne noch vertiefen würden, oder spezifische Fragen haben, oder Schulungswünsche dann wenden Sie sich gerne per Mail an vertriebsleitung@hoeher-akademie.de

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