Personalbemessungsgrenzen – Eine Hilfe oder nur ein Versuch?

Auch wenn sie erst zum 01. Juli 2023 eingeführt werden, werfen sie bereits jetzt riesige Schatten voraus. Ab diesem Tag wird das neue Personalbemessungsverfahren gelten. Was genau kommt und wen es betrifft, können Sie in diesem kurzen Beitrag lesen.

Inhaltsverzeichnis:

    1. Was beinhaltet das Personalbemessungsverfahren?
    2. Wie soll es die Pflege verbessern?
    3. Für wen gelten die Personalbemessungsgrenzen?
    4. Fazit

Lesezeit: 6 Minuten / 600 Wörter

Was beinhaltet das Personalbemessungsverfahren?

Das wichtigste zuerst: Selbstverständlich gibt es auch hierzu eine gesetzliche Grundlage. Wer viel Zeit und Lust hat, kann sehr gern unter dem folgenden Link nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__113c.html

Zusätzlich wurde durch den Bremer Professor Dr. Heinz Rothgang und seinem Team eine Studie durchgeführt. Auch diese Ergebnisse können Sie gern nachlesen. Verwenden Sie gern den folgenden Link: https://media.suub.uni-bremen.de/handle/elib/4497

Was heißt das jetzt aber für dich konkret?

Mit den neuen Personalbemessungsgrenzen wird festgelegt wie viel Personal mit welchen Qualifikationen stationäre Einrichtungen einstellen müssen. Dabei orientieren sich die Vorgaben an der Anzahl der Pflegebedürftigen und an deren Pflegegrad. Das bedeutet, dass auch an praktischen Pflegesituationen orientiert. Gleichzeitig werden Qualifikationsniveaus bestimmt. So ist es zum Beispiel notwendig in einer Einrichtung mit einem höheren Pflegegradmix mehr Pflegefachkräfte einzustellen.

Der Personalbedarf ist somit von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich und orientiert sich am sogenannten Case-Mix. Insgesamt sind 3 Qualifikationsstufen vorgesehen:

  • Pflegefachkräfte (QN 4)
  • Assistenzkräfte mit 1-2 jähriger Ausbildung (QN 3)
  • Hilfspersonal mit geringerem Ausbildungsstand (QN 1, QN 2)

Wie soll es die Pflege verbessern?

Eine Frage, die sich zwangsläufig stellt, ist auf jeden Fall die Frage nach der Qualität der Pflege. Es ist kein Geheimnis, dass es immer weniger ausgebildete Fachkräfte in der Pflege gibt. Wie soll also ein neues Gesetz zur Personalbemessung helfen? Eine allgemein gültige Antwort kann es auf diese Frage selbstverständlich nicht geben. Aber der Kern ist, dass die wenigen vorhandenen Pflegefachkräfte optimal eingesetzt werden sollen. Eine Grundlage bilden die vorbehaltenen Tätigkeiten, die in § 4 des Pflegeberufegesetzes verankert sind. Genau diese Aufgaben sind den Pflegefachkräften vorbehalten. Dabei ist hier die Koordinierung des Pflegeprozesses die Hauptaufgabe. Die Versorgung übernimmt eine Pflegefachkraft nur in komplexen Situationen.

Auf dieser Grundlage wird jeder entsprechend seiner Qualifikationen eingesetzt. Zusätzlich werden hier auch Verantwortungsbereiche für jedes Qualifikationsniveau abgesteckt. Damit kann eine Kooperationskultur etabliert werden. Eine große Hoffnung ist es, dass der Stresspegel für jeden Beteiligten im Pflegeprozess gesenkt wir, da sich jeder dem Kern seiner Arbeit widmen kann.

Für wen gelten die Personalbemessungsgrenzen?

Nachdem wir uns angeschaut haben, was das neue Personalbemessungsverfahren ist, steht immer noch die Frage im Raum: Wer muss sich denn jetzt daran halten?

Die kurze Antwort ist: Alle stationären Einrichtungen der Langzeitpflege.

Die etwas längere Antwort: Die Einführung der Personalbemessung kann nur ein erster Schritt sein, um eine bedarfsgerechte Pflege zu ermöglichen. Somit soll und wird nach den Ergebnissen der Rothgang-Studie (siehe oben) Änderungen geben. Einen Anfang versucht das Bundesministerium für Gesundheit mit Ihrer Roadmap zu machen. Interessierte können hier genau nachlesen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Konzertierte_Aktion_Pflege/Roadmap_zur_Einfuehrung_eines_Personalbemessungsverfahrens.pdf

Fazit

Was bedeutet, dass jetzt aber für die Pflege? Einen Blick in die Glaskugel kann gern jeder persönlich wagen.  Für mich persönlich ist es eine weitere bürokratische Hürde, die die Pflege nehmen muss. Gleichzeitig kann das Personalbemessungsverfahren ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Zum ersten Mal wird nicht nur die Anzahl der Pflegebedürftigen sondern auch deren Pflegegrad berücksichtigt.

Wir können nur hoffen, dass die Grundlagen, die hier geschaffen wurden eine weitere Professionalisierung der Pflege nach sich ziehen. Durch das Festlegen der Qualifikationsstufen gibt es klar strukturierte Aufgaben. Jedes Qualifikationsniveau ist in seinen Aufgaben sicher.

Wie siehst du die Einführung des Personalbemessungsverfahren? Teile deine Meinung gern in den Kommentaren mit uns.

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