In unserem zweiten Blogartikel zum Thema werden wir uns wie besprochen den Ausbildungsplan und seine Rolle in der neuen Pflegeausbildung und damit auch in der neuen Praxisanleiterausbildung anschauen.
Inhaltsverzeichnis:
- Der Ausbildungsplan
- Neu ab 2020
- Der Ausbildungsplan in der praktischen Ausbildung
- Tipp
- Link zum Webinar
Lesezeit: 2 Minute / 460 Wörter
Der Ausbildungsplan
Betriebliche und individuelle Ausbildungspläne werden die Steuerung von Ausbildungsprozessen und helfen dabei die schulische Ausbildung mit der praktischen Ausbildung in der Einrichtung sinnvoll zu verknüpfen und zu organisieren.
Die Kompetenzen die in der neuen Ausbildungs-und Prüfungsverordnung beschrieben werden hier ebenfalls abgebildet und somit in der Praxis konkretisiert. Das ermöglicht eine optimale Vorbereitung auf Zwischenprüfung und Prüfung.
Da die neue Ausbildung ja relativ Komplex ist bezogen auch auf die verschiedenen Einsatzorte und die spezifischen Kompetenzprofile, hilft der Ausbildungsplan dabei nicht den Überblick zu verlieren.
Im Pflegeberufegesetz heißt es dazu in §6 Abs.3: „Die praktische Ausbildung wird in den Einrichtungen auf Grundlage eines vom Träger der praktischen Ausbildung zu erstellenden Ausbildungsplans durchgeführt“.
Neu ab 2020
Neu ab 2020 ist hierbei, dass der Träger der praktischen Ausbildung diesen Ausbildungsplan über die gesamte praktische Ausbildung erstellt!
Es gibt Vereinbarungen mit den Kooperationspartnern (Pflegeberufegesetz §8 Abs.3) nach denen der Träger gewährleisten muss, dass die Einsätze die vorgeschrieben sind in den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen auch durchgeführt werden können und die Ausbildung auch auf Grundlage des Ausbildungsplans zeitlich und sachlich gegliedert auch so durchgeführt werden kann, dass das Ausbildungsziel auch erreicht werden kann in der vorgegebenen Zeit.
Der Ausbildungsplan in der praktischen Ausbildung
Der Ausbildungsplan wird somit auch als Herzstück der praktischen Ausbildung bezeichnet!
Unterschieden werden kann hierbei zwischen einem betrieblichen und einem individuellen Ausbildungsplan (diese Aspekte werden wir im Webinar vertiefen).
Hier nur so viel zur Unterscheidung: Der betriebliche Ausbildungsplan formuliert Lerninhalte (als Kompetenzen) auf die unterschiedlichen Einsätze verteilt und der individuelle Ausbildungsplan wird wochenweise festgeschrieben (was lernen die Auszubildenden wo und mit wessen Unterstützung/oder in Selbstlernzeit.
Tipp:
Hierzu findet man ebenfalls auf: www.quesap.de eine Vorlage zur Erstellung von betrieblichen Ausbildungsplänen.
In den betrieblichen Ausbildungsplänen wird die Einsatzart (z.B. Orientierungseinsatz) und die Handlungskompetenz der Auszubildenden beschrieben. Außerdem der jeweilige Inhalt des Lehrplans, Zeit/Einsatzort, zu erwerbende Kompetenzen und methodisches Vorgehen. In der Abstimmung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan können dann auch die Einsatzpläne für die einzelnen Auszubildenden erstellt werden.
Die individuellen Ausbildungspläne enthalten ebenfalls Informationen zur Einsatzart und werden Wochenweise geclustert. Es werden die Tage/Zeiten der Ausbildungsarbeit und des Selbstorganisierten Lernens sowie Hospitationen festgelegt.
Es ist also die Konkretisierung des betrieblichen Ausbildungsplans für den einzelnen Auszubildenden (Insbesondere die Angaben aus den Spalten „Wann, Wie, Wer“, sind hier von Bedeutung.
Im nächsten Blogartikel werden wir uns hierzu einige Hinweise zu den Ausbildungsmethoden anschauen. Im Webinar werden wir dann gemeinsam einen exemplarischen individuellen Ausbildungsplan erstellen.
Bis zum nächsten Artikel eine gute Zeit
Ihre Lisa Ruchnewitz
Weiterführende Beiträge
- Praxisanleiterausbildung Teil 1: „Das Ausbildungskonzept“
- Praxisanleiterausbildung Teil 2: „Der Ausbildungsplan“
- Praxisanleiterausbildung Teil 3: „Die Ausbildungsmethoden“
- Praxisanleiterausbildung Teil 4: „Die Lernortkooperation“
- Praxisanleiterausbildung Teil 5: „Die Beurteilung“