Pflegeberatung Teil 2

Pflegeberatung, was Sie darüber wissen sollten

Wir hatten bereits einen Blogartikel mit dem Thema „Pflegeberatung und die Wittener Werkzeuge“, in dem ging es um das „Wie“ der Pflegeberatung. Außerdem gab es einen Podcast der sich im Kontext der Pflegeberatung mit dem Thema „Pflegehilfsmittel” beschäftigt hat.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was Sie über Pflegeberatung wissen sollten
  2. Checkliste für ein Beratungsgespräch

Lesezeit: 4 Minute / 517 Wörter

Was Sie über Pflegeberatung wissen sollten

Dies ist nun der letzte Part dieser kleinen Reihe, der noch einmal Tipps bzw. eine mögliche Checkliste für ein Beratungsgespräch im Fokus haben soll. Ich habe dazu die Inhalte einer möglichen Checkliste aus dem Buch von Sonja Fröse „Was Sie über Pflegeberatung wissen sollten“ einmal für Sie zur Ansicht. (s. 68 im Buch).

Es ist sinnvoll sich eine Beratungsmappe zusammenzustellen, in der man häufig verwendetes Material aufbewahrt und diese mit sich zu führen (Es geht hier um ambulante Einsätze).

Hier hinein gehören z.B. Visitenkarten, Formulare für den Beratungsbesuch nach §37, Checklisten, Hilfsmittelkatalog, Beratungsflyer zu unterschiedlichen Themen, Höherstufungsanträge, Checklisten für die Wohnraumanpassung, Hausnotruf, Informationsmaterial von Hausnotrufdiensten, Essen auf Rädern und zur Verhinderungspflege sowie zu Leistungen der Pflegeversicherung im allgemeinen. Außerdem Musteranschreiben zu Themen.

Assessmentinstrumente, Notizblock und Informationsmaterialien zu pflegerischen Handlungen wie z.B. Prophylaxen gehören hier auch noch hinein.

Ein Tipp ist, einen kurzen Standard zu erarbeiten, in dem beschrieben wird, welche Informationsmaterialien, jeder Klient zur Erstberatung erhält und welche Themen Gesprächsinhalt sind üblicherweise.

„Im Kreis Soest wurde 2001 ein Qualitätsstandard zum Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI entwickelt, der heute noch eine gute Grundlage Ihrer Tätigkeit sein kann. Der Qualitätsstandard ist unter dem Link www.kreis-soest.de/pflegeatlas/archiv/gesamt.pdf kostenlos herunterladbar“. (Fröse 2018, S. 63).

 

Checkliste für ein Beratungsgespräch

Eine mögliche Checkliste könnte wie folgt aussehen (ebda. S. 68).

Checkliste Beratungsgespräch § 37 SGB XI                                             Datum:

Klientenname:

Geburtsdatum:

Ja Nein Maßnahmen Handzeichen nach Erledigung
Korrekter Pflegegrad? o   Höherstufungsantrag stellen

o   Information an Pflegekasse

o   Pflegetagebuch führen

Hausnotruf sinnvoll? (Erfüllung der Voraussetzungen?) o   Bereits vorhanden

o   Bestellen

o   Abgelehnt

o

Verhinderungs-/Entlastungspflege o   Stundenweise Verhinderungspflege

o   Kurzzeitpflege

o   Tages/-Nachtpflege

o   Antrag stellen

o   Entlastungsbetrag

Pflegehilfsmittel notwendig? o   Info an Sanitätshaus

o   Abgelehnt

o

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel? o   Bereits in Anspruch

o   Entfällt

o

Wohnraumanpassung notwendig o   Maßnahme

o   Antrag stellen

o   abgelehnt

Informationsmaterial ausgehändigt? o   Sturzrisko

o   Schmerzen

o   Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz

o   Entlastungsleistung

o   Urlaubs- und Verhinderungspflege

o   SGB -V Leistungen

Freitext/Sonstiges z.B. soziales Umfeld

 

Es ist sinnvoll die Checkliste zur besseren Übersicht für jedes Beratungsgespräch zu verwenden, um nachvollziehen zu können, welche Themen behandelt wurden und wie der Klient reagiert hat. Auch Themen die vom Klienten abgeblockt wurden oder nicht angesprochen wurden (vielleicht bewusst), finden hier Berücksichtigung (wichtig, um klar dazustellen, dass die Beratung dazu stattgefunden hat bzw. abgelehnt wurde und Sie Ihrer Pflicht jedoch nachgekommen sind.

Dadurch, dass auch notiert wurde, was dem Klienten schon an Infomaterialien ausgegeben wurde, spart man sich das doppelte verteilen von teuren Broschüren.

Im Paul Albrechts Verlag GmbH ist eine Ausfüllhilfe zum Nachweisformular für das Beratungsgespräch nach §37 kostenfrei herunterzuladen.

Ich hoffe das hat Ihnen vielleicht einen kleinen Impuls gegeben sich mit dem Thema Pflegeberatung in einiger Hinsicht noch einmal auseinanderzusetzen (wenn notwendig) und ggf. das eigene QM noch einmal auf Vollständigkeit und Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Eine gute Woche, bleiben Sie gesund!

Ihre Lisa Ruchnewitz

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